Hallo, ich bin jetzt grad irritiert. Ich wiurde gefragt, ob Azubis auch normal in den BR gewählt werden können. Ich war nicht sicher und schaute ins BetrVG §5, §7 und §8. Daraus lese ich, dass sie gewählt werden könnten. Oder lese ich das falsch?
Ich meine Du liest richtig. § 5 BetrVG sagt ja ausdrücklich, das Azubis im Sinne des BetrVG zu den Arbeitnehmern zählen. Wenn dann noch §§ 7+8 BetrVG zutreffen.....