Wir müssen eine Neuwahl nach §13,2 durchführen, da die Anzahl der BR-Mitglieder unter die zulässige gefallen ist.
Wir würden also einen WV einsetzen. Problem dabei : Da jetzt Urlaubszeit ist, können wir das erst am 09. September machen. Vorher sind vom (jetzt noch 3-köpfigen BR) immer 2 gerade im Urlaub bzw. auf Fortbildungen.
Geht das ? Was müssen wir beachten ? Das wir neu wählen müsen, haben wir erst jetzt festgestellt, weil alle 3 Nachrücker sind und nicht gerade gut geschult... bisher :-)
Wir hätten also bereits vor genau 4 Wiochen (als der 4. und 5. Betriebstrat gegangen sind) Neuwahlen ansetzen müssen. Was heisst jetzt "unverzüglich" in dem Zusammenhang. Reicht noch der 09. September ? Braucht man unbedingt einen WV-Vertreter (sieht bei 9 AN echt schlecht aus) ? Fragen über Fragen....