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Kündigung durch AN bei Befristung

W
Witch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Frage: Wie ist es wenn ein AN aus einem befristeten AV austeigen will, gilt dann auch die 14 Tage Regelung?

Danke für Infos!

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Community-Antworten (4)

M
mitleserinnenn

30.07.2013 um 13:36 Uhr

Hier muss man in den TV schauen, ob Kündigung überhaupt möglich. Denn wenn dort solches nicht vereinbart, kann ein befristeter ArbV gar nicht gekündigt werden. Das gilt dann für AG und AN. Dann ginge nur die Auflösung.

K
Kulum

30.07.2013 um 13:44 Uhr

Soso, ich würde ja behaupten, dass das im AV genauso geregelt werden kann. Aber wenn du das sagst...

Wenn im AV nichts anderes geregelt ist und ein TV nicht gilt oder auch dort nichts anderes geregelt ist, gelten die Kündigungsfristen aus §622 BGB - immer vorausgesetzt AV oder ein geltender TV lassen die Kündigung überhaupt zu

M
mitleserinnenn

30.07.2013 um 14:14 Uhr

Kulum, klar habe den ArbV.

H
Hoppel

30.07.2013 um 21:09 Uhr

ohoh...

@ Witch

Ein befristeter Arbeitsvertrag lebt davon, dass er eben nicht gekündigt werden muss sondern zum vereinbarten Vertragsende ausläuft.

Soll den Vertragsparteien jedoch ermöglicht werden, den AV vor Ablauf der Befristung kündigen zu können, MUSS diese Möglichkeit vereinbart worden sein. Welche Kü´frist dann einzuhalten ist, ist dann entweder geregelt oder aber es gelten die Kü´fristen des BGB.

Wie kommst Du überhaupt auf eine 14 Tage Regelung? Die zweiwöchige Kü´frist kann nur innerhalb einer vereinbarten Probezeit von längstens 6 Monaten zur Anwendung kommen.

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