Erstellt am 29.01.2012 um 14:40 Uhr von MonaLisa
@Oldiebert,
ja sicher. Er/sie muss nur 18 Jahre alt und mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören.
Erstellt am 30.01.2012 um 14:35 Uhr von petrus
@ML:
Nicht _in den_ WA, sondern _aus dem_ WA gewählt, war die Frage...
@oldiebert:
Wenn jemand einmal drin ist: Nein. (höchstens vom ArbG abgesetzt bei groben Pflichtverstößen)
Wer will den denn loswerden und warum?
Erstellt am 30.01.2012 um 14:46 Uhr von Lernender
@oldiebert
meinst du ob er als Betriebsrat gewählt werden darf?