Erstwahl eines Betriebsrates
hallo
Wir haben in unseren Arbeitsverträgen eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 stunden stehen mit dem hinweis das der Arbeitgeber uns auch zu Mehrarbeit verpflichten kann,gearbeitet wird bei uns in 3 Schichten. Nun ist es bei uns seit ca. 2jahren zum normal fall geworden das wir in der Frühschicht Mo.bis Fr. 9 Stunden +Sa.6 Stunden arbeiten,in der Spät und Nachtschicht wird von Mo. bis Fr.(nachtschicht bis Sa.) 9 stunden gearbeitet. Darf unser Arbeitgeber das von uns verlangen?
Nun zu meiner eigentlichen Frage :Wir haben in unserm Betrieb noch keinen Betriebsrat wollten schon mal einen wählen das wurde uns vom Arbeitgeber untersagt!! und die Kollegen von der Gewerkschaft durften das Betriebsgelände nicht betreten. Jetzt haben sich einige Kollegen zusammengetan und wir wollen eine wahl anstreben da wir aber keine Ahnung haben wie und was wir machen können hier mein Hilferuf: Bitte helft uns.
Ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen schon mal vielen Dank im voraus für eure Bemühungen
Community-Antworten (3)
01.11.2007 um 11:57 Uhr
@MBO Die Kollegen der Gewerkschaft haben ein Zutrittsrecht! Der AG kann eine BR-Wahl nicht untersagen; wenngleich der Druck, den er aufzubauen scheint ja wirkt.
01.11.2007 um 12:12 Uhr
@MBO, trefft euch doch mit der Gewerkschaft mal ausserhalb der Arbeitszeit, die wissen dann, was zu tun ist! Ihr habt den Fehler gemacht, dem AG im Vorfeld zu informieren, das solltet ihr tunlichst unterlassen! Die 3, die zur Wahlversammlung aufrufen, sollten sich SEHR bedeckt halten!
Kölner's Aussage, dass der "Druckaufbau" bei euch ganz gut klappt, scheint sich mehr als zu bewahrheiten!
01.11.2007 um 15:01 Uhr
Hallo,
hab das Procedere gerade hinter mir , Mona -Lisa hat recht ,trefft Euch bei der Gewerkschaft außerhalb der Arbeitszeit ,die Leiten dann die Wahl zum Wahlvorstand OHNE Namensnennung ein, und dann läuft das fast von ganz alleine, gegenüber dem AG immer unwissend tuen solange noch kein BR gewählt ist.
Gruß Al
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