Erstellt am 26.07.2013 um 10:28 Uhr von Rapper
Seminarbesuche gelten als Arbeits- bzw. Schulungstage und werden in der Regel mit 8 Arbeitstunden pro Schulungstag abgerechnet. Dabei ist es egal, ob man an diesen Tagen hätte arbeiten müssen oder frei gehab hätte. Die Zeiten müssen zum Arbeitskonto zugerechnet werden. Denn der Besuch des Seminars ist ja keine Privatsache sondern ist für die Betriebsratsarbeit im Betrieb wichtig bzw. gedacht.
Zu lesen auch im BetrVG (Fitting).
Erstellt am 26.07.2013 um 10:40 Uhr von pillepalleTR
@Rapper: ich glaube, es wurde nach der FAHRT, also An-/Abreise zum/vom Seminar gefragt.
Die Fahrtzeit ist keine AZ, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit nicht betriebsbedingt, sondern betriebsratsbedingt ist (BAG Urteil vom 19.07.1977 - 1 AZR 302/74 )
Die Reise ist dann AZ, wenn sie in deine reguläre Arbeitszeit fällt.
http://www.iww.de/aa/archiv/dienstreise-5-grundsaetze-zur-reisezeit-bei-betriebsraeten-f4926
Erstellt am 26.07.2013 um 10:59 Uhr von mitleserinnenn
Es gelten hier die im Betrieb geltenden Reisekostenregelungen auch betreffend Reisezeit wenn dort etwas vereinbart ist
Erstellt am 26.07.2013 um 12:55 Uhr von Rapper
@pillepalleTR,
ich verstehe die Tage des Seminarbesuchs aus der Frage, da:
"wenn die individuelle Arbeitszeit (z.B. nur bestimmte Tage, Nachtdienst) außerhalb der Seminarzeit liegt?".
Sprich, wenn an den Tagen des Seminars regulär nicht gearbeitet werden würde durch den Semianrteilnehmer. Die Anfahrt kann u.U. mit dazu gehören, wenn es eine Reisekostenregelung in dieser Firma gibt, die dies mit dazu zählt.
Erstellt am 26.07.2013 um 23:59 Uhr von Tobistef
Auf was wollte ihre Lieben raus. Was ist der gewollte Aspekt.
Grundkonsens Arbeitszeit. Die Anfahrt ist sicherlich Arbeitszeit, aber nicht unbedingt bezahlte Arbeitszeit. Da müssen wir unterscheiden.
Das Seminar wird im Stundenkonsens sicherlich a 8 Stunden abgerechnet. Aber die Anfahrt
wird sicherlich nicht , ähnlich wie bei der normalen Anfahrt zum Arbeitsplatz, auf die Arbeitszeit angerechnet.
Aber die Kosten, um zum Seminar zu kommen trägt wiederum der AG.
Deswegen Frage an Beitragssteller. Was ist der tatsächlich Grund der Anfrage.
Möchtest du wissen ob die Anfahrt zu vergütende Arbeitszeit ist, oder was ist der Hintergrund dafür.
Gruss Tobistef
Erstellt am 27.07.2013 um 15:05 Uhr von Hoppel
@ w.a.f. Admin
Es ist unmöglich, dass TE die Möglichkeit geboten wird, komplette Beiträge löschen zu können, nachdem bereits (weitere) Antworten gegeben wurden.
Die Info "Der Benutzer XXX hat diesen Beitrag am XXXX gelöscht!" macht es nicht besser!