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Fahrt z. Seminar = Arbeitszeit?

A
aLLitA
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, im BR gibt es wieder verschiedene Auffassungen: ist die Fahrt zum Seminar Arbeitszeit wenn die individuelle Arbeitszeit (z.B. nur bestimmte Tage, Nachtdienst) außerhalb der Seminarzeit liegt?

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Community-Antworten (6)

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Rapper

26.07.2013 um 12:28 Uhr

Seminarbesuche gelten als Arbeits- bzw. Schulungstage und werden in der Regel mit 8 Arbeitstunden pro Schulungstag abgerechnet. Dabei ist es egal, ob man an diesen Tagen hätte arbeiten müssen oder frei gehab hätte. Die Zeiten müssen zum Arbeitskonto zugerechnet werden. Denn der Besuch des Seminars ist ja keine Privatsache sondern ist für die Betriebsratsarbeit im Betrieb wichtig bzw. gedacht. Zu lesen auch im BetrVG (Fitting).

P
pillepalleTR

26.07.2013 um 12:40 Uhr

@Rapper: ich glaube, es wurde nach der FAHRT, also An-/Abreise zum/vom Seminar gefragt.

Die Fahrtzeit ist keine AZ, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit nicht betriebsbedingt, sondern betriebsratsbedingt ist (BAG Urteil vom 19.07.1977 - 1 AZR 302/74 ) Die Reise ist dann AZ, wenn sie in deine reguläre Arbeitszeit fällt.

http://www.iww.de/aa/archiv/dienstreise-5-grundsaetze-zur-reisezeit-bei-betriebsraeten-f4926

M
mitleserinnenn

26.07.2013 um 12:59 Uhr

Es gelten hier die im Betrieb geltenden Reisekostenregelungen auch betreffend Reisezeit wenn dort etwas vereinbart ist

R
Rapper

26.07.2013 um 14:55 Uhr

@pillepalleTR,

ich verstehe die Tage des Seminarbesuchs aus der Frage, da: "wenn die individuelle Arbeitszeit (z.B. nur bestimmte Tage, Nachtdienst) außerhalb der Seminarzeit liegt?". Sprich, wenn an den Tagen des Seminars regulär nicht gearbeitet werden würde durch den Semianrteilnehmer. Die Anfahrt kann u.U. mit dazu gehören, wenn es eine Reisekostenregelung in dieser Firma gibt, die dies mit dazu zählt.

T
Tobistef

27.07.2013 um 01:59 Uhr

Auf was wollte ihre Lieben raus. Was ist der gewollte Aspekt. Grundkonsens Arbeitszeit. Die Anfahrt ist sicherlich Arbeitszeit, aber nicht unbedingt bezahlte Arbeitszeit. Da müssen wir unterscheiden. Das Seminar wird im Stundenkonsens sicherlich a 8 Stunden abgerechnet. Aber die Anfahrt wird sicherlich nicht , ähnlich wie bei der normalen Anfahrt zum Arbeitsplatz, auf die Arbeitszeit angerechnet. Aber die Kosten, um zum Seminar zu kommen trägt wiederum der AG. Deswegen Frage an Beitragssteller. Was ist der tatsächlich Grund der Anfrage. Möchtest du wissen ob die Anfahrt zu vergütende Arbeitszeit ist, oder was ist der Hintergrund dafür.

Gruss Tobistef

H
Hoppel

27.07.2013 um 17:05 Uhr

@ w.a.f. Admin

Es ist unmöglich, dass TE die Möglichkeit geboten wird, komplette Beiträge löschen zu können, nachdem bereits (weitere) Antworten gegeben wurden.

Die Info "Der Benutzer XXX hat diesen Beitrag am XXXX gelöscht!" macht es nicht besser!

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