Wir haben ein 'kleines' Problem:
Unsere GF sagt, dass man allen Urlaub, der ins nächste Jahr hineinreicht auch per Rückstellungen bilanzieren muss. Egal wie und wann.
Das wiederum bindet Kapital, senkt das Betriebsergebnis und der Gesellschafter will das nicht!
Soweit, so gut!

Wenn ich aber jetzt (beispielsweise) am 29.12 eines Jahres den Urlaub antrete, der bis ins nächste Jahr hineinreicht (ununterbrochen) so ist es meiner Kenntnis nach doch so, dass dieser Urlaub als angetreten gilt im Sinne des § 249 ff. HGB und dadurch KEINE Rückstellungen gebildet werden müssen.
Kennt jemand ein Urteil (Finanzgericht) oder einen Kommentar, der meine Auffassung bestätigt?

Von der Antwort hängt maßgeblich der Fortbestand einer BV ab, die im Moment im Rahmen einer Einigungsstelle neu verhandelt wird.