Erstellt am 23.07.2013 um 17:04 Uhr von pillepalleTR
Dass eine BR-Sitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit stattfindet, ist kein Grund zur Annahme einer Verhinderung eines teilzeitbeschäftigten BRM!
Ein BRM ist nur dann zeitweilig verhindert, wenn es seine Amtsgeschäfte nicht ausüben
bzw. ihm die Amtsausübung nicht zugemutet werden kann.
zu finden z.B. hier: Däubler § 25 BetrVG, Rn 15
"(...) Ein BR-Mitglied muss sich auch nicht durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen, wenn eine BR-Sitzung außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindet (BAG 18. 1. 89, a. a. O.), das den Anspruch auf Freizeitausgleich auch für die dadurch erforderliche Wegezeit anerkannt hat; ebenso BAG 16. 1. 08, AuR 08, 194; das dem betr. BR-Mitglied die Erstattung der dadurch entstehenden Reisekosten zugesprochen hat; vgl. auch § 37 Rn. 62; § 40 Rn. 40 ff.). Das Gleiche gilt für BR-Tätigkeit an Rouliertagen, sog. AZV-Tagen, Freischichten zum Überstundenausgleich, nach LAG Hamm 19. 7. 00 – 3 Sa 2201/99 – sogar bei mehrmonatiger Nichtarbeit im Rahmen einer flexiblen Saison-Arbeitszeit."
Erstellt am 23.07.2013 um 18:57 Uhr von Ladykiller
@pillepalleTR
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe gibt es außer Krankheit keinen Hinderungsgrund. Wenn das BR-Mitglied dahin möchte kann der Arbeitgeber es nicht verhindern. Überstunden sind dann egal? Wie sieht es mit Versicherung aus, ist das BR-Mitglied über die BG versichert?
Erstellt am 23.07.2013 um 19:56 Uhr von HartmutG
Neben Krankheit gibt es auch den Urlaub als Hinderungsgrund. Zwar darf man trotzdem zur Gremiums-Sitzung erscheinen, wenn man denn unbedingt möchte und wenn die Familie nichts gegen den kurzen Trip von Teneriffa und wieder zurück einzuwenden hat. Aber sagen wir mal so, ich würd's nicht machen. Man sollte sauber trennen zwischen Arbeits- und Urlaubszeit.
Zur Frage mit der Versicherung - ich nehme an, du meinst die gesetzliche Unfallversicherung. Na ja, einen direkten Rechtsrat möchte ich nicht erteilen, bin kein Anwalt. Aber schau doch mal in dein Buch mit den Arbeitsgesetzen. Die gesetzliche UV ist im SGB VII festgehalten. Hier findest du gleich ganz zu Beginn die Antwort auf deine Frage. :)
Erstellt am 23.07.2013 um 20:32 Uhr von Ladykiller
Danke Hartmut
Sag mir mal wer nicht versichert ist.
Fragen alle beantwortet.
Erstellt am 23.07.2013 um 21:01 Uhr von Kölner
@Ladykiller
Man ist immer versichert in den von Dir beschriebenen Fällen!
Erstellt am 24.07.2013 um 08:48 Uhr von pillepalleTR
@Ladykiller
Selbst Krankheit ist kein Hinderungsgrund per se. Wenn das erkrankte und AU-geschriebene BRM an einer BRS teilnehmen möchte, dann ist das so. Auch dazu gibt es ein BAG-Urteil.
Es sollte sich allerdings fragen, ob die Teilnahme seiner eigenen Genesung förderlich ist oder durch seine Sitzungsteilnahme z.B. andere Kollegen/innen angesteckt werden.
Merke: nicht alles, was erlaubt ist, macht auch Sinn.
Erstellt am 24.07.2013 um 18:00 Uhr von Kölner
@pillepalle
Natürlich ist Krankheit ein Hinderungsgrund. Immer. Man kann sich nur für die Teilnahme entscheiden und muss das mitteilen.
Erstellt am 25.07.2013 um 07:27 Uhr von Ladykiller
Hallo,
wie sieht es denn dann mit der Zeit aus die das BR-Mitglied in seiner normalen Freizeit
(nicht die paar Std. am normalen Dienst dran) verbringt um an Sitzungen teilzunehmen, bekommt es diese Vergütet oder Beadrf es einer Zustimmung des AG?
Nimmt das BR Mitglied an einer Sitzung in seiner Freizeit teil, tritt normal die Vertretungsregelung ein. Wenn jetzt der Stellv. dort erscheint und der BR-Vorsitzende in seiner Freizeit, wer hat denn da bei Abstimmungen vorrang, da man ja auch nicht immer einer Meinung ist?
Ich bedanke mich jetzt schon für die Antworten.