ich habe eine Frage an die Experten zum Thema QS.
Bei uns im Hause war der Qualitätsbeauftragte immer Mitglied der "obersten Leitung" dies ist auch so in unserem QM- Handbuch dokumentiert.
Jetzt hat ein Mitglied der GL der mit dieser Aufgabe beauftragt war , das Unternehmen verlassen.
Nun hat unsere Führung die Aufgaben des QMB an den Leiter der QS übertragen.
Meine Frage hierzu wäre: Kann dies dies laut ISO 9001 eine Person sein? Kontolliert sich hier der Kontrolleur selber? und können Regeln die zur Bestimmung des QMB (muss ein Mitglied der GL sein) so einfach übergangen werden?
Im übrigen sei erwähnt dass die Neubesetzung des QMB dem Betriebsrat nicht mitgeteilt wurde. Stellenausschreibung/ Information an den BR/ Zustimmung/???
Es wäre schön, wenn sich ein Chrack, der sich mit dem QM auskennt, antwortet.
Vielen Dank im Voraus!
mit kollegialem Gruß
Beärle
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Betriebsverfassungsrecht