Qualitätssicherung
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Frage an die Experten zum Thema QS. Bei uns im Hause war der Qualitätsbeauftragte immer Mitglied der "obersten Leitung" dies ist auch so in unserem QM- Handbuch dokumentiert. Jetzt hat ein Mitglied der GL der mit dieser Aufgabe beauftragt war , das Unternehmen verlassen. Nun hat unsere Führung die Aufgaben des QMB an den Leiter der QS übertragen.
Meine Frage hierzu wäre: Kann dies dies laut ISO 9001 eine Person sein? Kontolliert sich hier der Kontrolleur selber? und können Regeln die zur Bestimmung des QMB (muss ein Mitglied der GL sein) so einfach übergangen werden?
Im übrigen sei erwähnt dass die Neubesetzung des QMB dem Betriebsrat nicht mitgeteilt wurde. Stellenausschreibung/ Information an den BR/ Zustimmung/???
Es wäre schön, wenn sich ein Chrack, der sich mit dem QM auskennt, antwortet.
Vielen Dank im Voraus! mit kollegialem Gruß Beärle
Community-Antworten (1)
18.07.2013 um 00:39 Uhr
Mir ist im Moment keine Vorschrift bekannt das der QM nur aus der "obersten Leitung" bestellt werden darf. Habe auch beim surfen im Netz nichts gefunden. Demnach sollte es doch so sein das wenn diese Stelle als voller Job zu vergeben ist, eine Stellenausschreibung erfolgen muss.....sofern dies so bei euch im Betrieb üblich ist, oder aber ihr eine BV darüber habt. Die Frage ist aber, ist es ein voller Job bei euch oder nur eine begleitende Tätigkeit neben dem eigentlichen Lob die nicht extra Vergütet wird. Dem AG könnt ihr aber in jedem Fall wegen der fehlelender Info dann noch immer auf den Fingern hauen. Wart aber noch mal ab ob hier noch wer mehr weiß als ich.
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