Arzttermin
Hallo
Wir haben Folgenden Fall : Eine Kollegin hat seid2,5 Jahren , 2 mal Wöchentlich einen festen Arzt Termin ( laufen auch noch min 2 Jahre) Diese Termine fallen zwar immer unter die Arbeitszeit , doch die 2 Stunden Fehlzeit werden von der Kollegin aber immer nachgeholt !
Jetzt wird diese Kollegin in eine andere Fillale versetzt und braucht nun für den Termin eine Stunde länger ( pro Termin) also 8 Std Zeit die sie zusätzlich pro Monat aufholen muß!
Jetzt zu Meiner Frage, kann sie vom Arbeitgeber ein Entgegenkommen verlangen? Gibt es da eine Regelung? Sie hatte sich ja den Arzt so ausgesucht das sie von Ihrem jetztigen Arbeitsplatz so wenig Zeit wie möglich verliert!
Sollte evtl noch dazu sagen, das die Termine nicht einfach verschoben werden können und da es sich um eine Psychotherapie handelt, auch nicht einfach einen neuen Therapeuten suchen kann!
Community-Antworten (4)
16.07.2013 um 23:57 Uhr
Zu dem Thema würde ich Dir folgenden Link zum lesen anbieten:
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/arztbesuch_waehrend_der_arbeitszeit/
17.07.2013 um 11:34 Uhr
Der BR könnte der Versetzung zunächst einmal widersprechen, da die Kollegin Nachteile erleidet. Man hätte dann erst einmal den Fuß in der Tür und kann mit dem Arbeitgeber verhandeln, wie die Nachteile zu beseitigen wären.
Die Kollegin will ja - wie ich Dich verstehe - nur einen Teil der Zeit vom AG bekommen. Da bietet sich ein Kompromiss an.
Ansonsten ist ja der Link von Snooker recht gut.
17.07.2013 um 18:05 Uhr
Leider kann ich nirgendwo etwas im Bezug auf " Dauertermine finden" es geht so wie ich es lese immer nur um Akute Arzttermine! Gegen die Versetzung hat die Kollegin ja Grundsätzlich nicht´s es geht Ihr aber um die zusätlichen 8 Stunden
Hat vielleicht jemand noch einen Tip?
17.07.2013 um 18:17 Uhr
Ich war Langzeitkrank und hatte auch später als ich wieder arbeiten war alle 14 Tage Termin beim Facharzt (über Monate). Wie soll ein Arzt mit vielleicht 50- 60 Patienten es hin bekommen wenn er auf jeden Einzelnen Arbeitnehmer und Betrieb Rücksicht nehmen soll. Die Kollegin soll den Arzt mit einbeziehen , falls nötig, und er soll Bescheinigen das es anders halt net geht. Bei mir hat´s alleine mit der Einsicht des AG gereicht, nachdem ich ihm das so erklärt habe.
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