Diese Frage wurde vom Autor geschlossen, Sie
können keine weiteren Antworten schreiben.
Eine Frage: wir haben 318 wahlberechtigte Mitarbeiter im Haus und müssen 9 BR Mitglieder wählen, wie viele Stützunterschriften sind pro Wahlvorschlag nötig ?
Ja habe ich getan, möchte aber Eure Meinung dazu hören.
Erstellt am 15.07.2013 um 09:39 Uhr von Hoppel
@ DRKNWM
Der § 14 Abs. 4 BetrVG ist mehr als eindeutig und nicht interpretierbar. Wozu brauchst Du dazu eine MEINUNG?
JEDER Wahlvorschlag benötigt bei Euch mind. 5% Stützunterschriften, in Eurem Fall gerechnet von 318 AN. Nachkommastellen sind auf die nächste Vollzahl aufzurunden!
Nachtrag:
Warum stellst Du die Frage jetzt, nachdem die Einreichungsfrist Wahlvorschläge bereits abgelaufen ist??
Sorry, aber Deine ganzen Fragen zum Thema "BR-Wahl" klingen nach einem WV, der seine Aufgabe völlig ungeschult angeht!
Erstellt am 15.07.2013 um 09:44 Uhr von arkalus
Wärt ihr zwischen 20 und 180 Mitarbeiter wären es 3 Unterschriften.
Ihr braucht 16 Unterschriften pro Liste.
Steht auch so in derKommentierung ;)
Erstellt am 15.07.2013 um 10:29 Uhr von DRKNWM
Pro Liste doch nicht, pro Wahlvorschlag ?!?
Erstellt am 15.07.2013 um 11:39 Uhr von Hoppel
@ DRKNWM
Was meinst denn Du, was ein Wahlvorschlag oder eine Liste ist???
Es wäre übrigens ausgesprochen nett, wenn Du Rückfragen auch mal beantworten würdest ...
Erstellt am 15.07.2013 um 15:17 Uhr von DRKNWM
@ Hoppel, wo hast Du die 5 % her ?
Erstellt am 15.07.2013 um 15:45 Uhr von pillepalleTR
Hoppel hat sich sicherlich verschrieben...
...ganz sicher meint er ein Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, so wie in §14 Abs. 4 BetrVG angegeben. ;-)
Aber die genaue Fundstelle hat Hoppel vor Stunden auch schon angegeben....
...und ICH hab mir mal die Mühe gemacht und dort nachgelesen!
Erstellt am 15.07.2013 um 16:07 Uhr von DRKNWM
Leute...wenn ich ein Experte wäre, würde ich hier keine Fragen stellen. Ich dacht, dieses Forum ist dazu da, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen. Da werde ich hier gleich "blöd von der Seite angemacht". Finde ich nicht gut. Natürlich habe ich mir §14 x-mal durchgelesen. Da steht natürlich ein 20-igstel. Ich kann lesen. Doch dann steht hier etwas von 5 %...in §14 steht nichts von 5 %, dann ist doch die Frage erlaubt, wo Hoppel die Zahl 5 her hat ???? MEIN GOTT.
Erstellt am 15.07.2013 um 16:16 Uhr von pillepalleTR
@DRKNWM: wenn du prinzipiell das beherzigst, was im Gesetz steht, bist du immer auf der sicheren Seite.
Also nochmal: (mind.) ein Zwanzigstel!!!
und: vergiss die 5%. Das aufzuklären würde bei den Temperaturen jetzt doch zu weit führen...
Erstellt am 15.07.2013 um 18:38 Uhr von Hoppel
@ DRKNWM
Und ich finde es nicht gut, dass Du KEINE der DIR gestellten Fragen beantwortest!!!
Wie ich auf 5% komme? Sorry, aber ich bin davon ausgegangen, dass mathematische Grundkenntnisse vorhanden sind und klar ist, dass 5% einem Zwanzigstel entsprechen ...
318 geteilt durch 20 = 15,9
318 geteilt durch 100 mal 5 = 15,9 >oder verkürzt< 318 mal 5% = 15,9