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Stützunterschriften

D
DRKNWM
Nov 2016 bearbeitet

Eine Frage: wir haben 318 wahlberechtigte Mitarbeiter im Haus und müssen 9 BR Mitglieder wählen, wie viele Stützunterschriften sind pro Wahlvorschlag nötig ?

1.958011

Community-Antworten (11)

G
gironimo

15.07.2013 um 10:40 Uhr

da hilft ein Blick in den § 14 BetrVG.

D
DRKNWM

15.07.2013 um 11:18 Uhr

Ja habe ich getan, möchte aber Eure Meinung dazu hören.

H
Hoppel

15.07.2013 um 11:39 Uhr

@ DRKNWM

Der § 14 Abs. 4 BetrVG ist mehr als eindeutig und nicht interpretierbar. Wozu brauchst Du dazu eine MEINUNG?

JEDER Wahlvorschlag benötigt bei Euch mind. 5% Stützunterschriften, in Eurem Fall gerechnet von 318 AN. Nachkommastellen sind auf die nächste Vollzahl aufzurunden!

Nachtrag: Warum stellst Du die Frage jetzt, nachdem die Einreichungsfrist Wahlvorschläge bereits abgelaufen ist??

Sorry, aber Deine ganzen Fragen zum Thema "BR-Wahl" klingen nach einem WV, der seine Aufgabe völlig ungeschult angeht!

A
Arkalus

15.07.2013 um 11:44 Uhr

Wärt ihr zwischen 20 und 180 Mitarbeiter wären es 3 Unterschriften.

Ihr braucht 16 Unterschriften pro Liste.

Steht auch so in derKommentierung ;)

D
DRKNWM

15.07.2013 um 12:29 Uhr

Pro Liste doch nicht, pro Wahlvorschlag ?!?

H
Hoppel

15.07.2013 um 13:39 Uhr

@ DRKNWM

Was meinst denn Du, was ein Wahlvorschlag oder eine Liste ist???

Es wäre übrigens ausgesprochen nett, wenn Du Rückfragen auch mal beantworten würdest ...

D
DRKNWM

15.07.2013 um 17:17 Uhr

@ Hoppel, wo hast Du die 5 % her ?

P
pillepalleTR

15.07.2013 um 17:45 Uhr

Hoppel hat sich sicherlich verschrieben... ...ganz sicher meint er ein Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, so wie in §14 Abs. 4 BetrVG angegeben. ;-) Aber die genaue Fundstelle hat Hoppel vor Stunden auch schon angegeben.... ...und ICH hab mir mal die Mühe gemacht und dort nachgelesen!

D
DRKNWM

15.07.2013 um 18:07 Uhr

Leute...wenn ich ein Experte wäre, würde ich hier keine Fragen stellen. Ich dacht, dieses Forum ist dazu da, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen. Da werde ich hier gleich "blöd von der Seite angemacht". Finde ich nicht gut. Natürlich habe ich mir §14 x-mal durchgelesen. Da steht natürlich ein 20-igstel. Ich kann lesen. Doch dann steht hier etwas von 5 %...in §14 steht nichts von 5 %, dann ist doch die Frage erlaubt, wo Hoppel die Zahl 5 her hat ???? MEIN GOTT.

P
pillepalleTR

15.07.2013 um 18:16 Uhr

@DRKNWM: wenn du prinzipiell das beherzigst, was im Gesetz steht, bist du immer auf der sicheren Seite. Also nochmal: (mind.) ein Zwanzigstel!!! und: vergiss die 5%. Das aufzuklären würde bei den Temperaturen jetzt doch zu weit führen...

H
Hoppel

15.07.2013 um 20:38 Uhr

@ DRKNWM

Und ich finde es nicht gut, dass Du KEINE der DIR gestellten Fragen beantwortest!!!

Wie ich auf 5% komme? Sorry, aber ich bin davon ausgegangen, dass mathematische Grundkenntnisse vorhanden sind und klar ist, dass 5% einem Zwanzigstel entsprechen ...

318 geteilt durch 20 = 15,9

318 geteilt durch 100 mal 5 = 15,9 >oder verkürzt< 318 mal 5% = 15,9

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