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Wahlvorstand

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DRKNWM
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Wir sind mitten in der BR Wahl. ich bin Vorsitzende des WV. Am 10.07.2013 lief unsere Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen aus. Wir haben div. Listen mit Wahlvorschlägen erhalten...alles gut/geprüft/richtig. Heute, am 12.07.2013 kommt ein Mitarbeiter zu mir, der sich auf eine Liste (auf der bereits andere Mitarbeiterinnen standen) eingetragen hat und kündigt mir an, Einspruch gegen die Wahl einzulegen. Auf Nachfrage erläuterte er mir folgendes: Er hätte nichts von einer Listenwahl gewusst und mit den Mitarbeiterinnen, die vor ihm auf der Liste standen, hat er auch "nichts am Hut". Er möchte nun eine eigene Liste erstellen, auf der er an 1. Stelle steht. Sein Anliegen reichte er mir auch gerade schriftlich ein. Er fühle sich nicht ausreichend zum Wahlverlauf informiert, Infos waren zu gering und nicht eindeutig genug.

Das Wahlausschreiben zusammen mit der Mitarbeiterliste lag 2 Wochen hier aus, ich war jeden Tag im Haus, er hätte mich fragen können. Er hat auf der Wählerliste eigenhändig unterschrieben und wurde zu nichts genötigt o.ä. Wenn ich nicht genau weiß, was ich da unterschreibe, unterschreibe ich doch nichts.

Was mache ich nun ?

3.670012

Community-Antworten (12)

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Nubbel

12.07.2013 um 15:20 Uhr

was heißt: lag hier aus. wahlausschreiben und wählerliste und wahlordnung müssen jedem, jederzeit zugänglich sein, auch ohne dich zu fragen. also aushang an für jeden zugänglicher stelle. war das so?

D
DRKNWM

12.07.2013 um 15:23 Uhr

Hallo. Ja, die Unterlagen von Dir genannten Unterlagen lagen in unserer Gemeinschaftsküche aus, die jederzeit für jeden Mitarbeiter zugänglich ist und war und nicht einmal Nachts abgeschlossen wird.

P
Pjöng

12.07.2013 um 15:25 Uhr

Wenn die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen ist, dann dürft Ihr keine weiteren Whlvorschläge mehr zulassen. Korrektes Vorgehen also: Seinen Wahlvorschlag entgegennehmen, Wahlvorstand tagen lassen, Wahlvorstand stellt fest, dass der Wahlvorschlag zu spät eingereicht wurde, diese Entscheidung wird dem Listenführer mitgeteilt.

Ansonsten mit der Wahl wie ausgeschrieben fortfahren und evtl. Einsprüchen gelassen entgegensehen.

Wenn man versucht, es irgendwem Recht zu machen, dann macht man in der Regel mehr Fehler als wenn man sich stur an die Vorschriften hält und Fehler rächen sich bei der BR-Wahl.

T
Tanzbär

12.07.2013 um 15:42 Uhr

Er kann ja seine Liste aufbewahren, in 4 Jahren zur Wiedervorlage ...

D
DRKNWM

12.07.2013 um 15:43 Uhr

Okay, das klingt gut. Leider habe ich heute gehört, dass sich andere Kollegen auch nicht ausreichend genug informiert fühlen. Wir als WV haben aber alles nötige gemacht, was nötig war.

D
DRKNWM

12.07.2013 um 15:51 Uhr

Ja die Mitarbeiter fühlen sich nicht ausreichend informiert, aber ich kann doch auch nciht jeden an die Hand nehmen und einzeln erklären, oder ???

P
Pjöng

12.07.2013 um 16:04 Uhr

Wenn Ihr die in der WO vorgeschriebenen Aushänge gemacht habt, dann habt Ihr Eure Pflicht erfüllt. Ihr seid dafür zuständig die Wahl durchzuführen, nicht Unterricht in Sozialkunde zu halten.

Ich stelle auch nach jeder Bundestagswahl fest, dass ich nicht ausreichend informiert wurde.

K
Kölner

12.07.2013 um 16:11 Uhr

Ich fechte die kommende Bundestagswahl auchan, ich fühle mich von den 38 Parteien nicht ausreichend informiert. Und der Wahlausschuss hat sich auch noch nicht gemeldet.

G
gironimo

12.07.2013 um 17:21 Uhr

Er hat nichts von Listenwahl gewusst? Nun ja - der Wahlvorstand auch nicht. Das steht ja auch nicht im Wahlausschreiben sondern ergibt sich daraus, was so alles beim Wahlvorstand eingereicht wird.

So gesehen solltet Ihr Euch nicht weiter Sorgen machen.

Und wenn sich andere plötzlich nicht informiert fühlten: Man sagt, nichts sei geheimer als dass, was am schwarzen Brett hängt (oder da ausliegt, wo jeder vorbei kommt).

Fazit: Nichts weiter machen - Wahl wie geplant durchführen.

H
Hoppel

12.07.2013 um 20:20 Uhr

@ DRKNWM

Stutzig macht mich Deine Schilderung "Heute, am 12.07.2013 kommt ein Mitarbeiter zu mir, der sich auf eine Liste (auf der bereits andere Mitarbeiterinnen standen) eingetragen hat ... Er hat auf der Wählerliste eigenhändig unterschrieben und wurde zu nichts genötigt o.ä. "

So frage ich mich, zu welchem Zeitpunkt die Stützunterschriften für diese Liste gesammelt wurden. Meine VERMUTUNG > auf dieser Liste konnte sich jeder AN eintragen, der für den BR kandidieren möchte und zugleich eine Stützunterschrift leisten, oder?

Falls ich mit meiner Vermutung richtig liegen sollte, ist eine Wahlanfechtung bereits aus diesem Grund seeehr Erfolg versprechend!!!

"Ja die Mitarbeiter fühlen sich nicht ausreichend informiert, aber ich kann doch auch nciht jeden an die Hand nehmen und einzeln erklären, oder ???"

Sind ALLE Wahlberechtigten der deutschen Sprache mächtig? Falls nicht, wurde das Wahlausschreiben mehrsprachig ausgelegt?

Hat Euer Wahlausschreiben SÄMTLICHE Punkte beinhaltet, die seitens der WO vorgeschrieben sind?

So muss ein Wahlausschreiben in Betrieben, in denen mehr als drei BRM zu wählen sind, den sinngemäßen Hinweis beinhalten: "Gewählt werden kann nur, wer auf einer gültigen Vorschlagsliste vorgeschlagen wird. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Wird hierfür nur eine Wahlvorschlagsliste eingereicht, so findet Mehrheitswahl (Personenwahl) unter den Bewerberinnen und Bewerbern auf der eingereichten Wahlvorschlagsliste statt."

Letzte Nachfrage: Warum wählt Ihr überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt?

@ gironimo

"Er hat nichts von Listenwahl gewusst? Nun ja - der Wahlvorstand auch nicht. Das steht ja auch nicht im Wahlausschreiben sondern ergibt sich daraus, was so alles beim Wahlvorstand eingereicht wird."

Nicht ganz richtig! In Betrieben mit mehr als 50 AN geht §6 Abs.1 WO ganz eindeutig von einer Verhältniswahl aus und die Mehrheitswahl stellt die "Ausnahme" dar!

Sind mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen, so erfolgt die Wahl aufgrund von Vorschlagslisten. <<

Aus diesem Grund hat das Wahlausschreiben einen entsprechenden Hinweis (s.o.) zu beinhalten!

H
Hartmut

12.07.2013 um 22:33 Uhr

Ich habe ein wenig bedenken, dass das Wahlausschreiben NUR in der Gemeinschaftsküche auslag. Falls es auch Mitarbeiter gibt, die woanders (oder überhaupt nicht) zu Mittag essen, und falls das vielleicht gar nicht mal so wenige Mitarbeiter sind, dann steht die Sache auf tönernen Füßen.

Das Wahlausschreiben muss wirklich erreichbar für jeden gewesen sein, der nicht komplett blind durch die Firma läuft. Wir pinnen es immer an alle Eingangstüren, in die Fahrstühle neben die Knöpfe und an die schwarzen Bretter.

Ok, du kannst jetzt die Zeit nicht zurück drehen. Ich empfehle, Augen zu und durch! Aber beim nächsten Mal ruhig weniger Papier sparen! :)

G
gironimo

13.07.2013 um 11:23 Uhr

klar Hoppel,

die "Listenwahl" ist zwar der Normalfall; dennoch kann der Wahlvorstand nicht voraussagen, welche Wahl stattfinden wird. Darum steht ja auch nichts entsprechendes im Wahlausschreiben.

Es gibt Betriebe, wo die konkurrierenden Wahlbewerber bis zum letzten Moment der Frist warten, um eine Liste einzureichen und so aus einer erhofften "Personenwahl" eine "Listenwahl" zu machen. Die, die sich dann auf die erste Liste gesetzt haben und auf Personenwahl hofften, sind dann möglicher Weise gar nicht mehr damit einverstanden, weil sie zu weit unten auf der Liste stehen und die Wahlchancen sinken. So wird es hier wahrscheinlich auch sein.

Als Wahlvorstand würde ich die Sache trotzdem gelassen sehen. Erst einmal wählen. Ob der Kollege dann tatsächlich eine Wahlanfechtung auf den Weg bringen wird - und wenn ja mit welchem Erfolg - sei dahingestellt. Da gibt es ja nur Vermutungen.

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