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Mitarbeiterüberwachung !?

F
ferrari
Jan 2018 bearbeitet

Wir als BR wurden von Teilen der Belegschaft darüber informiert, dass die Vermutung besteht, dass ein MA unserer Firma in seinem Büro eine Kamera installiert hat. Was ist zu tun ? Müssen wir, sollen wir oder dürfen wir den AG darüber informieren ? Vielen Dank für eine baldige Antwort, Euer ferrari

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Community-Antworten (9)

C
Charlys

11.07.2013 um 17:02 Uhr

Ihn ansprechen und informieren, dass er gegen Gesetze verstößt und letztlich seinen Job rikiert. Wenn er dann nicht einsichtig ist den AG informieren. Denn es geht hier dann auch um Datenschutz und Schutz von Persönlichkeitsrechten der AN welche ggf ins Büro kommen.

Ach ja, ohn auch auffordern alle ggf aufgenommene Bilder sofort unwiederherstellbar zu löschen. Einfaches Löschen eines Mediums reichen nicht denn das kann man einfach alles wieder herstellen.

Also auch Delete auf PC löscht nicht endgültig.

Das Ganz eist ein Thema des § 85 und Datenschutz und Schutz/Recht am eigenen Bild. Weiter ist heimliches unerlaubtes Aufzeichnen von Bildern verboten

G
gironimo

11.07.2013 um 17:17 Uhr

dass die Vermutung besteht<

Den Punkt zunächst einmal klären. Also stimme ich Charlys zu: Erst mal den Mitarbeiter fragen (am Besten hingehen und selbst einen Blick durch den Raum schweifen lassen; und nach dessen Beweggründe fragen.

Wenn der Kollege nicht einsichtig ist, die Geschäftsleitung informieren.

Ich kenne einen Fall, bei dem bei einer derartig unzulässigen Überwachung tatsächlich eine Straftat aufgedeckt wurde. Alle Beteiligten waren froh, dass der Übeltäter geständig war und von sich aus fristlos gekündigt hat. Der "Kameramann" wurde dennoch abgemahnt.

Wenn der Kollege bei Euch auch den Verdacht hat, in seinem Raum würden unrechtmäßige Dinge geschehen, möge er sich an die Geschäftsleitung wenden, die dann ggf. mit dem BR eine Lösung für das Problem finden muss.

W
Watschenbaum

11.07.2013 um 17:24 Uhr

ich würde erstmal das Gespräch mit diesem Mitarbeiter suchen, und nicht gleich irgendwelches "Hörensagen" als Tatsachen hinnehmen, um den vermeintlichen Täter mit den Keulen des Gesetzes zu verprügeln

als Vertreter der AN wäre mein erster Schritt niemals, den AG einzuschalten, ohne zu wissen bzw. selbst mal nachgeforscht zu haben, worum es genau geht, und das macht man naheliegenderweise erstmal in einem freundlichen Gespräch

B
Betriebsrätin

11.07.2013 um 17:38 Uhr

Watschenbaum, genau das haben die beiden Koll. doch so empfohlen.

W
Watschenbaum

11.07.2013 um 17:53 Uhr

ja und ? dann passts doch.............

bei mir würde das Gespräch aber einen anderen Beginn finden (und damit gfs. auch anderen Verlauf nehmen), als bei Charlys, der gleich mit den Handschellen winkt, oder bei gironimo, der auch gleich die im Raum stehenden Vorwürfe anspricht

sondern erstmal ganz grundsätzlich (wie gehts so, ist alles in Ordnung, gibts irgendwelche Probleme etc etc.) so daß derjenige vielleicht sogar selbst anfängt, von seiner (vermuteten) Kamera zu erzählen

P
Pjöng

11.07.2013 um 18:22 Uhr

"Recht am eigenen Bild"? Gilt nur bei Verbreitung oder öffentlicher Zurschaustellung, scheidet hier also eher aus.

"Datenschutz"? Der § 6b BDSG der hier einschlägig erscheint, beschäftigt sich nur mit "öffentlich zugänglichen Räumen", was hier vermutlich auch nicht zutrifft.

"Persönlichkeitsrechte anderer AN"? Ist sowieso ein sehr schwammiger Auffangtatbestand. Wenn die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden, dann dürfte es mit den Persönlichkeitsrechten auch sehr dünn werden.

"Weiter ist heimliches unerlaubtes Aufzeichnen von Bildern verboten". Das hat eine gewisse Logik, dass unerlaubte Dinge verboten sind. :-)

Einer reinen Kamera ist mit den "öffentlichen" Gesetzen daher kaum beizukommen und die strafrechtlichen Drohungen zerplatzen vermutlich wie eine Seifenblase.

Insofern sind die möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen erheblich unangenehmer als eine popelige Strafanzeige, welche vermutlich eingestellt wird.

Sollte die Kamera allerdings auch Ton aufzeichnen, dann wird es haarig: § 201 StGB

N
Nubbel

11.07.2013 um 19:26 Uhr

miteinander reden soll helfen. hier paragraphenreiterei zu betreiben finde ich albern

C
Charlys

11.07.2013 um 20:27 Uhr

Watschenbaum

Ich habe doch genau daraif hingewisen, dass man erst redet. Dass man dann wenn es zutrifft auch auf die rechtliche Seite und möglich Folgen hinweist gehört dann zum Gesprch dazu.

Pjöng was er alles mit den Bildern anstellt angestellt hat weiß keiner von uns. Daher ist auch dieses ggf ein Thema. Weiter weiß auch keiner von uns, ob auch Tonaufnahmen entstanden sind. Also auch Datenschutz. usw

also, heimliche Video oder Bild/Tonaufnahmen von AN am Arbeitsplatz sind verboten. Es spielt danngrundsätzlich er auch mal keine Rolle ob dieses der AG oder ein anderer AN macht.

P
Pjöng

12.07.2013 um 01:00 Uhr

"was er alles mit den Bildern anstellt angestellt hat weiß keiner von uns."

Eben! Und deshalb sollte man sich vorrangig darauf beschränken, was der Sachverhalt hergibt! Und der Sachverhalt gibt definitiv nichts her mit "Recht am eigenen Bild" oder "Datenschutz". Wenn ich höre dass jemand ein Messer in der Küchenschublade hat, dann schwadroniere ich doch auch nicht darüber, dass er damit möglicherweise jemanden umgebracht haben könnte...

"Weiter weiß auch keiner von uns, ob auch Tonaufnahmen entstanden sind. Also auch Datenschutz."

??? Was haben Tonaufnahmen hier mit Datenscutz zu tun?

"usw"

Wie weiter? Bisher ist in Deinen Verstazstücken keine klare Linie erkennbar die man irgendwie fortsetzen könnte.

"also, heimliche Video oder Bild/Tonaufnahmen von AN am Arbeitsplatz sind verboten."

Laut Sachverhalt ist es aber der Arbeitsplatz des Kollegen der die Kamera selber installiert hat. Da ist es doch extrem widersinnig davon zu sprechen dass die Aufnahmen am Arbeitsplatz heimlich erfolgen!

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