Geforderte Teilnahme des Arbeitgebers an BR-Schulung
Schulung Nr. 2, neuer BR, steht an. Geschäftsführung will dabei sein!!! Er teilte uns mit, dass er in der Schulung (3) Tage dabei sein will oder einen Vertreter schickt. Meine Frage: Darf er das? Müssen wir ihn einladen oder können wir ihn einladen? Darf er auch einen "bevollmächtigten" Arbeitnehmervertreter seines Vertrauens schicken?
Habe dazu nirgendwo was gefunden, es ist immer nur die Rede von B-sitzungen oder B-versammlungen.
Einige BRM wollen das nicht, weil sie nicht wissen, ob sie dann noch ihre Fragen ungehemmt stellen können. Andere wiederum finden es ok.
Danke für eure Antworten
Community-Antworten (12)
05.07.2013 um 17:25 Uhr
Auch der AG sollte wissen, was es im Umgang mit dem BR zu beachten gibt.
Wenn es sich um ein externes Seminar handelt, ist es eine Frage, die der Veranstalter zu beantworten hätte.
Ich meine, es kommt auf das Seminarthema an. Bei den Grundlagenseminaren halte ich es eher für weniger richtig, wenn der AG mit am Tisch sitzt.
Bei Spezialthemen sehe ich es eher locker. Es gibt doch Veranstalter, die speziell Arbeitgeber schulen - sucht ihm doch so ein Seminar aus dem Internet und schlagt vor, dass er dort hin geht.
05.07.2013 um 18:50 Uhr
es geht um eine für die BR-Arbeit erforderliche Schulung dazu hat der AG laut Gesetz die Kosten zu tragen, was ihm aber kein Recht zur Teilnahme gibt, sonst wäre es explizit im BetrVG aufgeführt ( wie bei den von dir bereits erwähnten anderen Veranstaltungen) zudem entscheidet der BR über eine Teilnahme an diversen Schulungen durch Beschluß, nicht der AG
natürlich könnt ihr eine Teilnahme zulassen hat Vor- als auch Nachteile, die Aufbindung eines "Aufpassers" würde ich mir aber verbeten
05.07.2013 um 19:44 Uhr
Watschebaum, wo siehst Du das Recht des BR sich die Teilnahme des AG zu verbitten?? Wenn der AG sich anmeldet und der Seminare ihn zulässt, kann er sich dort sogar Notizen machen über die Fragen des BR. Doch ein Hinweis des BR an den Seminarer dürfte hier helfen, dass er den AG dann nicht zulässt.
05.07.2013 um 20:39 Uhr
ist der vorteil von inhouse schulungen :)
05.07.2013 um 22:39 Uhr
@watschenbaum genau das waren auch meine Gedanken. Ich werd das nächste Woche noch mal anbringen.
Und der Tipp an den Seminare dürfte auch helfen. Unser AG hat sich ganz sicher nicht angemeldet.
Arbeitgeberseminar hat er übrigens schon besucht, die müssten wir also nicht mehr raussuchen. Und seltsam.., er hat uns NICHT informiert darüber... ;-)
Danke an alle
06.07.2013 um 13:48 Uhr
Für mich ist es komisch, wenn ein AG ein Seminar für Betriebsräte besuchen möchte. Wie ein Bäcker, der unbedingt zum Lehrgang für Schuster mitkommen will. Häh!??
Ich würde das als BRV ablehnen, denn es stinkt.
Falls der AG darauf besteht, zum Seminar mitzukommen, einen Rechtsanwalt konsultieren. Denn es kann nicht angehen, dass ihr deswegen nicht zur Schulung kommt - zur ungestörten, wohlgemerkt.
06.07.2013 um 14:58 Uhr
auf jeden Fall ist es eine sehr interessante Problematik, die - soweit ich weiß - noch nicht gerichtlich geklärt wurde
ist es eine "Störung", wenn der AG teilnehmen will ? erfüllt das Seminar nicht mehr seinen ursprünglichen Zweck, Wissen zu vermitteln, wenn der AG dabei sitzt ? kann der BR darauf bestehen "unter sich" zu bleiben oder würde das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit sogar eine Teilnahme des AG als wünschenswert darstellen? kann der BR anführen, die Teilnahme des AG hätte "unlautere" Absichten, wie Kontrolle, Einschüchterung etc. und würde sogar auf eine Art Behinderung der BR-Tätigkeit hinauslaufen ?
Ich schätze mal, hier wäre der externe Anbieter gut beraten, von sich aus Teilnehmer abzulehnen, die kein Mandat bekleiden sonst wäre der eine oder andere BR wohl geneigt, zukünftig einen anderen Anbieter zu wählen ich kann mich hier an einen Fall erinnern, wo ein Teilnehmer vom Veranstalter (WAF) ausgeschlossen wurde, nachdem im laufe des ersten Tages feststand, daß er offenbar leitender Angestellter war und somit gar kein BR sein konnte, obwohl er sich dafür hielt
hier wäre interessant, ob sich ein Gericht zu einer grundsätzlichen Aussage hinreißen ließe, oder ob man dies einzelfallbezogen zu bewerten hätte
06.07.2013 um 15:37 Uhr
nur so nebenbei - es gibt auch Anbieter, die ganz klar Seminare für beide Seiten gleichzeitig anbieten. Aber dann weiß man es ja im Voraus - und man muß ja da nicht buchen.
07.07.2013 um 19:40 Uhr
@Watschenbaum: Ich denke, du hast recht, auch ich kann dazu kein Urteil finden.
Wahrscheinlich ist das alles Ansichtssache. Mich persönlich würde es stören, wenn der AG in der Schulung dabei ist. Denn in solchen Sachen ist der Dozent oft ein Richter oder Anwalt, der der AN-Seite nahe steht. Und der gibt immer mal "ein paar Tips" zum Umgang mit dem AG. Wie man in festgefahrenen Verhandlungen Druck machen kann, oder so. Und das muss, finde ich, der AG nicht unbedingt mitbekommen.
Aber wie gesagt, man kann das wohl auch lockerer sehen als ich. :)
07.07.2013 um 20:03 Uhr
@ all Um aber noch mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen. Es ist ja wohl davon aus zu gehen das der BR den vollständigen Rechtsweg einhält und einen Beschluss. Die Schulungsanspruch ergibt sich aus § 37 Abs 6 BetrVG und die Kosten nach § 40 BetrVG: Mir stellt sich die Frage, kann ich als BR über eine Schulungsteilnahme eines nicht BRM (hier Chef) überm 37 Abs 6 BetrVG und ihm dann selbst die Kosten nach § 40 BetrVG auferlegen?? Ich denke mal mit nichten. Deshalb würde sich mich die Frage als BR erst gar nicht stellen. Was er von sich aus bei dem selben Anbieter bucht, ist Sache zwischen ihm und dem Veranstalter und geht mich in so weit erstmal nüscht an.
07.07.2013 um 20:27 Uhr
Finde ich ja auch. Der Chef ist ja wahrscheinlich Leitender. Beim möglicher Weise entsandten Wadenbeißer würde natürlich - für den Fall das der Arbeitnehmer ist - die Mitbestimmung des BR §§ 96 - 98 BetrVG ziehen.
07.07.2013 um 23:48 Uhr
@alle
Danke, war mir wie immer ein Vergnügen, euch zu fragen.
Hilft mir echt weiter...
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