Wahlvorstand oder Wahlhelfer
Kann ein bestehendes BR-Mitglied Wahlhelfer oder Wahlvorstand werden?
Community-Antworten (1)
03.07.2013 um 20:26 Uhr
Ja, beides. In unserer Firma ist das sogar der Normalfall, weil ja lt. BetrVG der "alte" Betriebsrat den "neuen" Wahlvorstand bestellt.
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