Guten Morgen in die Runde!

Ein Kollege wurde angehalten, seine konkreten Tätigkeiten nachzuweisen. Der AG hatte nämlich dessen Ein- und Ausfahrtzeiten auf dem Parkplatz geloggt. Diese stimmen nicht mit den Angaben auf dem Arbeitszeitnachweisen überein.
Der Kollege hat den Parkplatz zur Untermiete vom AG. Der Vermieter ist der Grundstückseigentümer.

Meines Erachtens ist das loggen der Parkzeiten ein eklatanter Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen... Parkzeit ist schließlich Privatvergnügen. Oder wie seht ihr das?

Mal abgesehen davon hat der Kollege nichts zu verheimlichen. Aber es geht hierbei um die grundsätzliche Berechtigung.