Listenwahl verhindern
Hallo, wie kann ich in einem Betrieb mit ca. 550 Mitarbeitern eine Listenwahl verhindern?
Community-Antworten (11)
01.07.2013 um 11:59 Uhr
Garnicht..........
01.07.2013 um 12:02 Uhr
Da die Frage beantwortet ist ...............
Gar nicht wird gar nicht zusammen geschrieben :)
Sorry, der musste einfach raus :)
01.07.2013 um 12:34 Uhr
Gar nicht stimmt so nicht... Man könnte den ArbGeb bewegen, ca. 92% der Belegschaft zu entlassen... Bei unter 50 MA ist dann Listenwahl nicht mehr möglich...
01.07.2013 um 12:50 Uhr
Man kann ja eine eigene Liste erstellen und einreichen. Benötigt nur die notwendigen Stützunterschriften und muss dann halt auch die Stimmen bei der Wahl bekommen.
01.07.2013 um 14:39 Uhr
Soso, und auf diesem Weg verhindert man also eine Listenwahl. Na wenn de meinst
01.07.2013 um 15:24 Uhr
@kulum Lol
Ein typischer mitleser..., aber nicht mitdenker-Kommentar eben.
01.07.2013 um 16:31 Uhr
Verhindern nicht, aber man kann in einer BV die Sinnhaftigkeit der Listenwahl diskutieren und erläutern, dass die Personenwahl vielleicht besser ist.
Und wenn das überzeugend genug ist, und alle Kandidaten das auch so sehen, dann könnten sich alle Kandidaten, also in Eurem Fall so um die 22-26 auf eine Liste schreiben. Möglichst am letzten Tag der Frist. Und schon kann man am Wahltag 11 Stimmen auf 26 Kandidaten verteilen.
01.07.2013 um 21:26 Uhr
@zdophers Das ist Wahlbeeinflussung! Außerdem ist die Listenwahl gesetzlich geschützt und geregelt, die Persönlichkeitswahl weniger. Befasse dich mal mit dem GG und der WO, dann dürfte es eigentlich nicht zu solchen aussagen kommen.
02.07.2013 um 19:22 Uhr
Wo ist das denn Wahlbeeinflussung? Da werden die Mitarbeiter doch nicht auf eine Liste gezwungen? Das kann jeder Kandidat für sich entscheiden.
Und wenn alle übereinkommen, gerade in Betrieben, wo es vielleicht nicht so viele Kandidaten gibt, auf einer Vorschlagsliste zur Wahl anzutreten, sehe ich da kein Problem.
Oder würdest Du als WV, wenn nur eine Vorschlagsliste auftaucht mit, sagen wir mal 21 Kandidaten für einen 9er Betriebsrat, sagen, nönönö, macht mal lieber 2 Listen?
Und bitte erläuter mir wo die WO sagt, o.g. Vorgehen sei nicht statthaft?
Und das GG?
Ich schätze Dich seit Jahren als guter Impulsgeber und sehr kompetenten Kollegen hier in diesem Forum, aber die Aussage gehört jetzt eher in die Abteilung Korinthenkackerei.
02.07.2013 um 20:32 Uhr
Gar nicht, zdophers. Aber das passt nicht. Man kann nicht auf die eine oder andere Form der Wahl bestehen.
02.07.2013 um 23:23 Uhr
Bei 550 wahlberechtigten Arbeitnehmern lässt sich die Listenwahl nur verhindern, wenn sich die Wahl überhaupt verhindern lässt. Klingt für mich nicht so empfehlenswert. :)
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