Erstellt am 27.06.2013 um 09:30 Uhr von Kulum
Gar keine Zeit. Ihr informiert die GF, dass sie zu Punkt xy eure Mitbestimmung nicht beachtet habt und fordert sie auf dies künftig zu unterlassen. Wenn ihr lieb seid, schreibt ihr beim beim nächsten Verstoß wieder das gleiche, diesmal noch erweitert um die Tatsache, dass ihr bei einem weiteren Verstoß das ArbG anrufen werdet.
Spätestens beim dritten mal solltet ihr scharf schießen, sonst wird man euch nicht mehr ernst nehmen
Erstellt am 27.06.2013 um 09:33 Uhr von Rapper
Frage:
Wie lange wollt ihr dieses Spiel noch machen bzw. euch das gefallen lassen?
Wäre es nicht sinnvoller, eine Rechtsanwalt zu beauftragen, der eure Interessen per Gerichtsbeschluss gegenüber eurem AG klar macht, gleich mit Bußgeldandrohung.
Meistens wacht der AG nach solchen Aktionen des BR erst richtig auf und merkt, dass ihm Grenzen gesetzt sind und er gewisse Pflichten gegenüber dem BR zu erfüllen hat.
So haben wir es zumindest vor ein paar Jahren gemacht. Seid dem funktionierts.
Erstellt am 27.06.2013 um 09:36 Uhr von petrus
Die nächste Mahnung? Wenn das bereits mehrfach nichts genutzt hat? Seid ihr sicher?
Wenn _ihr_ die schreibt, lacht sich der Chef doch tot...
Also bei nächsten Verstoss einen Anwalt (wenn ihr keinen guten kennt, fragt die Gewerkschaft) mit der außergerichtlichen bzw. notfalls auch gerichtlichen Durchsetzung Eurer Rechte beauftragen (bei der Formulierung des entspr. Beschlusses hilft Euch euer Anwalt).
Als außergerichtlichen Einigungsversuch schreibt _der_ (oder _sie_) dann die "Abmahnung". Spätestens bei Kenntnisnahme der Kostennote dürfte dem Chef das Lachen vergehen...
Erstellt am 27.06.2013 um 09:38 Uhr von gironimo
sehe ich auch so. Insbesondere weil Du ja schreibst >schon mehrmals<
Jetzt müsst Ihr handeln und Eure Rechte durchsetzen.
Erstellt am 27.06.2013 um 09:38 Uhr von Watschenbaum
Abmahnungen - wenn man als BR diesen Schritt gehen will - haben den Sinn, eine Pflichtverletzungen zu rügen und Folgen anzukündigen, sollte dieser Pflichtverstoß erneut auftreten
also wäre es jetzt an der Zeit, die angekündigten "Folgen" durchzusetzen,
nicht nochmals abzumahnen, sonst macht man sich unglaubwürdig
sprich Anwalt, arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren................
bei "andauernden" Pflichtverletzungen setzt man normalerweise eine Frist, die, falls sie der AG untätig verstreichen lässt, zu den angekündigten Folgen führt
bei anderen Pflichtverletzungen kommen die angekündigen Folgen zum Tragen, falls sie erneut durch den AG begangen wird
somit ist die Zeit , die verstreichen kann,soll,muß, individuell auf den Einzelfall bezogen