Kündigungsschutz der BR´s
Hallo, stimmt es das Ersatzmitglieder, die nicht regelmässig an BR-Sitzungen teilnehmen, ihren Kündigungsschutz nach einer bestimmten Zeit verlieren?
Auf eine Antwort freue ich mich.
Grüße
AkteX
Community-Antworten (1)
25.06.2013 um 11:32 Uhr
Hallo,
ersatzmitglieder sind, während ein BR verhindert ist, geschützt wie jedes BR-Mitglied.
Wenn der Vertretungsvall beendet ist, haben sie ab dem Tage ein Jahr einen Kündigungsschutz (§ 15 Kündigungsschutzgesetz).
Mit jedem erneutem Vertretungsfall beginnt die 1-Jahresfrist von vorne.
http://www.betriebsrat.com/betriebsratsvorsitzende-ersatzmitglieder
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