Lehrjahr 2013
Hallo,
folgender Sachverhalt steht zu Grunde: In unserem Unternehmen ist ein Azubi,der ursprünglich 2 Jahre lernt ( Verkäufer) ,sich dann in diesem Jahr umentschieden hat und ein 3. Lehrjahr machen möchte ( Einzelhandelskaufmann ) Nun meine Frage :
am 26.6. sind seine Prüfungen,das 3 Lehrjahr fängt am 1.8. an
Was wird in der Zwischenzeit mit Ihm ? Also vom 27.6. - 31.07. 13.
Könnt ihr mir da helfen
Community-Antworten (4)
24.06.2013 um 19:57 Uhr
Sicherlich wurde doch die Änderung auch vertraglich festgelegt. Da wäre der richtige Punkt, diese Frage mit zu regeln.
Der BR muss gemäß § 99 BetrVG angehört werden - und da muss der AG alle Information liefern, die der BR für seine Entscheidung benötigt.
Ansonsten würde ich versuchen, diesen Punkt ganz unbürokratisch mit der Personalabteilung zu klären.
24.06.2013 um 20:00 Uhr
Es gab nur eine Info für den BR,das der Azubi ab dem 1.8. ein weiteres Lehrjahr macht. was in der Zwischenzeit, also vom 27.6. - 31.07. 13 mit Ihm passiert,wurde uns nicht mitgeteilt
25.06.2013 um 11:46 Uhr
Der §99 BetrVG ist Dir aber schon bekannt, oder?
"...hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung..." Da eine Verlängerung eines befristeten Vertrages laut ständiger Rechtsprechung eine Einstellung ist...
"...und Versetzung zu unterrichten..." Selbst dies dürfte hier vorliegen, da man durchaus "erheblichen Änderung der Umstände..., unter denen die Arbeit zu leisten ist..." (§95(3) BetrVG - Legaldefinition einer Versetzung!) zu erkennen vermag: Anderer Beruf - andere Umstände.
Wenn dem BR nur die kurze Info genügt - ok. Wenn der BR weitere Infos für erforderlich hält (worauf deine Frage schließen lässt), steht im Gesetz, wie ihr rankommt: "...er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben..." Dann lasst euch eben die Unterlagen vorlegen!
"...und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen." Ich geh mal davon aus, dass der Teil dann nicht wirklich das Thema ist.
25.06.2013 um 13:38 Uhr
Hallo,
das 2. und ursprünglich letzte Lehrjahr endet doch nicht automatisch mit der Prüfung am 26.06., sonder mit der Bekanntgabe alle Prüfungsergebnisse.(s. § 21 Abs. 2 BBiG) Bei uns sind z.B. auch die Prüfungen im Juni, der Lehrvertrag endet aber erst am 31.08., da dort auch erst die Prüfungsergebnisse bekannt gegeben werden.
LG GuidoW
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