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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl zu Schwerbehindertenvertetung

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Eisfee
Jun 2022 bearbeitet

Hallo Ich bin Mitglied in einen Unternehmenseinheitlichen Betriebsrat, wir sind ein Filialbetrieb mit Produktion und Versand.
Bis jetzt haben wir noch keine SBV. Das wollen wir ändern, nun kam das Gremium auf die Idee das man mehrere SBV wählen sollte und diese sich auf bestimmte Regionen konzentrieren. An sich vielleicht keine schlechte Idee, da Distanzen recht groß sind und es einen einzelnen SBV gar nicht möglich wäre das Abzudecken. Doch wenn ich mir das Gesetzbuch dazu durchlese finde ich nichts dazu, es wird nur von einen SBV geschrieben. Eigentlich sehe ich nur die Möglichkeit das nach der Wahl des SBV dieser, gemäß Paragraf § 178 und §177 SGB IX den Stellvertretenden Aufgaben überträgt. Wie seht ihr das ?

19906

Community-Antworten (6)

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Muschelschubser

22.06.2022 um 15:55 Uhr

Wie seid Ihr organisiert? Habt Ihr je Standort einheitliche Betriebsräte und einen Konzern-BR?

Ich habe es so verstanden, dass die SBV dann analog zu den Betriebsräten organisiert werden und je Standort mit mindestens 5 Schwerbehinderten eine SBV gewählt werden kann. Nur so ist die lt. §182 SGB IX geregelte enge Zusammenarbeit mit dem BR gewährleistet. Gibt es Standorte mit weniger als 5 Schwerbehinderten, können auch mehrere Einheiten zusammengefasst werden (§ 177 Absatz 1 Satz 4 SGB IX).

Die jeweilige SBV besteht aus nur einer Person, was sich aus §9 SchwbVWO ergibt. Ist also nur 1 BR für mehrere Standorte verantwortlich, kann demnach auch nur eine SBV gewählt werden.

Gibt es mehrere Orts-SBV, wird aus ihrer Mitte eine Gesamt- bzw. Konzern-SBV gewählt.

Man kann durchaus mehrere Stellvertreter*Innen wählen. Das Delegieren von Aufgaben finde ich aber schwierig, da auch die SBV ordnungsgemäß und rechtssicher zu den BR-Sitzungen zu laden ist.

R
rtjum

22.06.2022 um 15:55 Uhr

ohne zu wissen ob Du hier im BR-Forum vielleicht sogar gute Hilfe bekommst: Wäre ein SBV-Forum nicht angebrachter für diese Frage?

Das ist schon sehr speziell finde ich.

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Eisfee

22.06.2022 um 16:13 Uhr

@rtjum danke für den Tipp.

E
Eisfee

22.06.2022 um 16:17 Uhr

@Muschelschubser Der Unternehmenseinheitliche Betriebsrat, ist eine Seltene Art des Betriebsrates und ersetzt den GBR mit.

M
Muschelschubser

22.06.2022 um 16:21 Uhr

Okay, das ist wirklich sehr speziell. Da wäre ich bei rtjum - oder jemand von Euch ist organisiert und kann mal beim Hausjuristen der Gewerkschaft fragen.

L
luckydays

23.06.2022 um 14:09 Uhr

In unserem Unternehmen haben wir die gleiche Ausgangslage, Filialbetrieb mit Entfernungen bis zu +/- 400 km zwischen den Orten und lediglich einem Unternehmenseinheitlichen BR. Die SBV durften wir allerdings nur herkömmlich wählen. Bedeutet in dem Fall nur eine Person, diese hat feste wöchentliche Sprechstunden (vor Ort, Telefonisch und per Videokonferenz) eingerichtet. des weiteren reist sie in regelmäßigen Abständen von Ort zu Ort.

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