Wann ist der BR über die einstellung eines Leitenden Angestellten ,und seine Aufgaben zu informieren, wenn es keine anderen gibt?
Erstellt am 23.06.2013 um 22:49 Uhr von Hoppel § 105 Leitende Angestellte Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.