Erstellt am 21.12.2006 um 14:13 Uhr von birwein
Hallo Schwester s,
habt ihr eine Betriebsärztin? Ihrer würde ich das vorlegen und dann wird sie schon alles in die Wege leiten.
Wenn Dienstkleidung Pflicht ist, hat der AG für angemessene Kleidung zu sorgen.
Liebe Grüße birwein
Erstellt am 21.12.2006 um 21:33 Uhr von Michaela
Vorsicht!! Betriebsärztin nur nach deinen Vertrauen (Prinzip nach freier Arztwahl wie bei Hausarzt nur mit der Zulassung zur arbeitsmedizinischen Untersuchung) bei dermatologischen Problemen - allergische Reaktionen auf Substanzen gerade bei Reinigung der Wäscherei (Desinfektionsmittel bei der Reinigung) auf d. Haut, kann die Betriebsärztin vermuten lassen, dass noch versteckte Allergien vorhanden sind, die evtl. deine berufliche Zukunft in Frage stellt. Arbeitsmaterial wie Berufsbekleidung kann auch v. d. Steuer abgesetzt werden, ebenso bei Unverträglichkeit eines "Waschmittel"