Dienstkleidung - Zwang auch bei nachgewiesener Hautunverträglichkeit?
Arbeits/Dienstkleidung . Hallo wir haben bei uns im Heim Kleidung vom AG (Wird auch vom Heim gewaschen). Problem: Ich habe eine Hauterkrankung und ein Artest das aussagt das ich die Dienstkleidung nicht Vertrage,leider haben wir noch keinen BR. Frage Muss ich nun selber Kleidung für die arbeit kaufen ? Muss ich die auch dann Privat Waschen ? oder muss der AG mir Andere Kleidung stellen ?
Community-Antworten (2)
21.12.2006 um 15:13 Uhr
Hallo Schwester s, habt ihr eine Betriebsärztin? Ihrer würde ich das vorlegen und dann wird sie schon alles in die Wege leiten. Wenn Dienstkleidung Pflicht ist, hat der AG für angemessene Kleidung zu sorgen. Liebe Grüße birwein
21.12.2006 um 22:33 Uhr
Vorsicht!! Betriebsärztin nur nach deinen Vertrauen (Prinzip nach freier Arztwahl wie bei Hausarzt nur mit der Zulassung zur arbeitsmedizinischen Untersuchung) bei dermatologischen Problemen - allergische Reaktionen auf Substanzen gerade bei Reinigung der Wäscherei (Desinfektionsmittel bei der Reinigung) auf d. Haut, kann die Betriebsärztin vermuten lassen, dass noch versteckte Allergien vorhanden sind, die evtl. deine berufliche Zukunft in Frage stellt. Arbeitsmaterial wie Berufsbekleidung kann auch v. d. Steuer abgesetzt werden, ebenso bei Unverträglichkeit eines "Waschmittel"
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