Dienstkleidung
Hallo Forum Wenn ein AN Dienstkleidung anordnet, die aber in der Dienststelle erst angezogen werden darf und vor verlassen der Dienstelle auch wieder abgelegt werden muss, ist dann das Umkleiden Dienstzeit oder nicht. Kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen wenn die Dienstkleidung schon zu Hause angezogen wird oder beim verlassen der Dienststelle noch getragen wird. Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht/ Mitbesimmungsrecht in dieser Sache.
Community-Antworten (4)
23.05.2005 um 11:14 Uhr
Grundsätzlich ist das mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG (Fragen der Ordnungg des Betriebes und das Verhalten der AN). Stellt der AG eine Uniform, verbleibt sie in seinem Besitz, er kann also verlangen, dass sie das Firmengelände nicht verlässt. Ihr solltet Euch darauf einigen, dass das Umziehen mit zur Arbeitszeit zählt oder die Kollegen die Uniform mit nach Hause nehmen dürfen und bereits umgezogen zum Dienst kommen. Auf letzters wird sich der AG sicher eher einlassen können. Meines Erachtens gibt es aber keinen Anspruch darauf - wahrscheinlich hängt das davon ab, ob es sich zum Beispiel um Schutzkleidung handelt, ohne die der AN seine Arbeit nicht sicher ausführen kann. In diesem Falle ginge es wohl eher in die Richtung, dass ihr Euch vor Dienstantritt umziehen müsst.
23.05.2005 um 16:41 Uhr
Hallo xy danke für deine Antwort, wir müssen unsere Dienstkleidung selbst kaufen, sie soll aber getragen werden um uns für Bewohner kenntlich zu machen. Umziezeit gleich Dienstzeit, das wäre uns auch sehr recht, aber unser Arbeitgeber weigert sich dies anzu erkennen, obwohl er es ist der uns vorschreibt Dienstkleidung zu tragen. Gruß Biggy
23.05.2005 um 16:50 Uhr
Hallo Biggy, vielleicht versucht der BR mal, eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu schließen, auch was z.B. die Reinigung der Arbeitskleidung betrifft. Vielleicht könnt Ihr Euch darauf einigen, daß Ihr die Arbeitskleidung zuhause wascht, dafür wird die Zeit zum Umziehen zur Arbeitszeit gerechnet
23.05.2005 um 20:15 Uhr
Bei allem was recht ist, aber wenn der AG Dienstkleidung verlangt, soll er sie auch bezahlen !!!
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