Erstellt am 23.05.2005 um 09:14 Uhr von xy
Grundsätzlich ist das mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG (Fragen der Ordnungg des Betriebes und das Verhalten der AN).
Stellt der AG eine Uniform, verbleibt sie in seinem Besitz, er kann also verlangen, dass sie das Firmengelände nicht verlässt. Ihr solltet Euch darauf einigen, dass das Umziehen mit zur Arbeitszeit zählt oder die Kollegen die Uniform mit nach Hause nehmen dürfen und bereits umgezogen zum Dienst kommen. Auf letzters wird sich der AG sicher eher einlassen können. Meines Erachtens gibt es aber keinen Anspruch darauf - wahrscheinlich hängt das davon ab, ob es sich zum Beispiel um Schutzkleidung handelt, ohne die der AN seine Arbeit nicht sicher ausführen kann. In diesem Falle ginge es wohl eher in die Richtung, dass ihr Euch vor Dienstantritt umziehen müsst.
Erstellt am 23.05.2005 um 14:41 Uhr von Biggy
Hallo xy
danke für deine Antwort, wir müssen unsere Dienstkleidung selbst kaufen, sie soll aber getragen werden um uns für Bewohner kenntlich zu machen.
Umziezeit gleich Dienstzeit, das wäre uns auch sehr recht, aber unser Arbeitgeber weigert sich dies anzu erkennen, obwohl er es ist der uns vorschreibt Dienstkleidung zu tragen.
Gruß Biggy
Erstellt am 23.05.2005 um 14:50 Uhr von merlin
Hallo Biggy, vielleicht versucht der BR mal, eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu schließen, auch was z.B. die Reinigung der Arbeitskleidung betrifft. Vielleicht könnt Ihr Euch darauf einigen, daß Ihr die Arbeitskleidung zuhause wascht, dafür wird die Zeit zum Umziehen zur Arbeitszeit gerechnet
Erstellt am 23.05.2005 um 18:15 Uhr von Rollie
Bei allem was recht ist, aber wenn der AG Dienstkleidung verlangt, soll er sie auch bezahlen !!!