Guten Tag,
kann mir jemand sagen, wie es mit der Wahlberechtigung von Tages-Arbeitskräften aussieht, also jene, die jeweils nur für den Tag, an dem sie betriebsbedingt eingesetzt werden, einen Arbeitsvertrag erhalten? Es handelt sich hierbei nicht um Leiharbeiter, sondern um Personen, die - sofern sie benötigt werden - jeweils nur für diesen einen Tag einen Arbeitsvertrag abschließen. Der Vertrag läuft am gleichen Tag wieder aus. Wenn die Person im Unternehmen wieder benötigt wird, wird mit Ihr - wiederum nur für einen Tag - ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Freundliche Grüße,
clawü