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MBR bei Bugdetierung Ressortevents/Bereichsevents/Abendessen

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Alina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, sagt mal, obliegt es auch der Mitbestimmung, wenn der AG ein Bugdet für Bereichsevents / Arbeitsessen etc. bereit steht? Wäre toll, wenn mir dazu einer ne Auskunft geben kann und ob es sich auch um den §87 (10) VetrVG handelt

LG

1.09009

Community-Antworten (9)

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gironimo Akzeptiert

18.06.2013 um 11:37 Uhr

Die Topftheorie:

Der Arbeitgeber stellt einen gefüllten Topf Geld auf den Tisch und sagt: Der ist für Bereichsevents gedacht. Das kann er Mitbestimmungsfrei tun. Dann geht es aber an die Schöpfkelle, die den Geldsegen verteilen soll. Hier ist der BR mit dabei. Schließlich geht es darum, wer wie viele Löffel und unter welchen Umständen aus dem Topf bekommt.

Bei einem entsprechenden Event wird wahrscheinlich jeder das gleiche bekommen, sodass sich die Verteilungsgrundsätze erübrigen.

Wo seht Ihr Probleme?

A
Alina

18.06.2013 um 11:43 Uhr

Ok, so habe es es mir auch gedacht. Probleme, glaube ich haben wir nicht wirklich, nur dass der AG das so der Belegschaft mitgeteilt hat ohne uns zu involvieren....ich hätte schon gerne eine Erklärung warum die eine Abteilung soviel bekommt und die andere soviel....und ich wäre halt gerne, wie gesagt VORHER involviert gewesen

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gironimo

18.06.2013 um 12:54 Uhr

o.k. da könntet Ihr natürlich auf Verteilungsgrundsätze erkennen und den AG auffordern, sich zu erklären. Vielleicht fällt ihm ja was mitbestimmungsfreies dazu ein.

Einerseits dienen derartige Wohltaten ja der Motivation; wenn sich aber der Ansatz erkennen lässt, dass sich Abteilungen ungerecht behandelt fühlen, ist das ja nicht im Sinne des Erfinders. Schon aus diesem Aspekt - Mitbestimmungsfragen mal völlig außen vor - sollte der AG mit Euch darüber reden.

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ganther

18.06.2013 um 15:20 Uhr

aber bitte nicht zu sehr maulen sonst nimmt der AG den Topf wieder mit und es gibt gar nichts... und der BR ist der Buhmann

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Alina

18.06.2013 um 15:49 Uhr

@ganther: wir maulen doch nicht:-) Wir wollen doch nur miteinander reden...

Ich würde doch nicht mit erhobenem Zeigefinger auf den AG losgehen, wir sind Diplomaten und so verstehen wir uns auch...Miteinander ist hier das Zauberwort und nicht Gegeneinander...

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Kulum

18.06.2013 um 16:02 Uhr

nene ganther, ganz so einfach geht das dann auch nicht. Hat der AG sich entschieden "den Topf auf den Tisch zu stellen" dann steht der da. Den kann er nicht mehr einfach wegnehmen, weil der BR nicht brav das unterschreibt, was der AG von anfang an mit dem Topf machen wollte.

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ganther

20.06.2013 um 02:33 Uhr

@kulum Dann mal viel Spaß mit so was in der Einigungsstelle. Unser AG hat dort den Topf zurück gezogen. der Vorsitzende fand das zu unserem Entsetzen ok.

Auch vor dem LAG haben wir verloren. Das BAG hat den Fall nicht angenommen....

H
Hoppel

20.06.2013 um 08:29 Uhr

@ All

Bevor hier mit Verteilungsgerechtigkeit und dem §87 BetrVG gewunken wird, sollte man doch erst mal klären, ob der "Event-Topf" auf jeden MA der jeweiligen Abteilung verteilt werden soll, also Betrag X in dessen Portemonnaie landet.

Stellt der AG den Abteilungen lediglich Euronen zur Verfügung und überlässt der jeweiligen Abteilung die Entscheidung, welches Event davon finanziert wird, wüsste ich nicht, was der BR hier mitzubestimmen hat.

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Alina

20.06.2013 um 10:21 Uhr

mmhhh, ok verstehe eure Antworten größtenteils.

@Hoppel, genau darauf zielte meine Frage ja ab, dass mit der Topftheorie leuchtet mir total ein, wenn es in die Geldbörse einzelner MA geht. Aber so "event" Geschichten????

Nichts destotrotz kann man ja uns als BR voarb involvieren, ist ja schließlich ne tolle Sache vom AG, dass es sowas überhaupt gibt.

Vielen Dank euch allen.....und einen schönen heißen Tag;-)

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