Erstellt am 13.06.2013 um 15:08 Uhr von arkalus
Gegenfrage:
Was spricht dafür BR-Mitglieder von den BR-Resourcen auszuschliessen?
Was macht ihr, wenn mal der Fall eintritt das der vorsitzende und Stellvertreter nicht im Hause sind?
Erstellt am 13.06.2013 um 15:17 Uhr von Tanzbär
Ohne großes Rumgeeier: Alle BR-Mitglieder haben die gleichen Rechte.
Sie müssen sich weiterbilden und sind von nichts auszuschließen.
Ohne wenn und aber.
Erstellt am 13.06.2013 um 15:18 Uhr von Petrus
Wenn "die anderen" BRM den PC benötigen, um _ihre_ BR-Arbeit zu leisten, dann müssen sie wohl auch das zugehörige Passwort haben.
Erstellt am 13.06.2013 um 15:19 Uhr von Kulum
Jedes BRM ist mindestens so "wichtig" (wie du es nennst), wie Stellvertreter oder Vorsitzender.
Außerdem kann jedes BRM zu jeder Zeit in alle Unterlagen des BR einsehen. Da gehört der PC dazu. Innerhalb des Gremiums sind alle BRM gleich. Auch der Vorsitzende, der auch nur ein BRM ist, erst recht nicht dessen Stellvertreter, ist nicht gleicher.
Wenn es eurem Gremium zu bunt wird, seid ihr ganz schnell mal BRV und Stellvertreter gewesen! Wie "wichtig" seid ihr beide dann noch?
Erstellt am 13.06.2013 um 16:54 Uhr von Charlys
Elektronisches Leserecht für alle Betriebsratsmitglieder von Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats gem. § 34 BetrVG.
Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.8.2009 verfügt jedes Mitglied des Betriebsrats nach § 34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen.
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluß vom 12.8.2009, 7 ABR 15/08
Weiter gibt es auch die Rechtsprechung, dass ALLE BRM das Recht auf einen Schlüssel zum BR Büro haben.