Erstellt am 12.06.2013 um 12:27 Uhr von Niemand
wenn das Seminar nicht notwendig ist, weil der Br für den das Seminar gebucht wurde nicht der Schriftführer ist, dann ja.
Er kann ja die Einigungsstelle anrufen. §37
Eine andere Möglichkeit hat der AG nicht.
Der Seminaranbieter unterstützt in solchen Fällen meist.
Erstellt am 12.06.2013 um 15:49 Uhr von ganther
Einigungsstelle? Die Erforderlichkeit ist keine Sache der Einigungsstelle.....
Erstellt am 12.06.2013 um 15:57 Uhr von maikmiessner
Was kann ich nun tun????? ? Seminar ist gebucht
Erstellt am 12.06.2013 um 16:45 Uhr von Pjöng
Den Seminaranbieter anrufen und das Problem schildern.
Erstellt am 13.06.2013 um 21:03 Uhr von Hoppel
@ maikmiessner
Als AG würde ich die Erforderlichkeit eines Teil 2 "Schriftführung BR" auch in Frage stellen ...
Erstellt am 13.06.2013 um 21:09 Uhr von Kölner
@ Hoppel
Vor allem wenn man sich die Inhalte eines solchen Seminars ansieht. Beutelschneiderei...