Erstellt am 10.06.2013 um 22:12 Uhr von mitleserinnenn
Wenn ein AN einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, was ja freiwillig ist weil keiner muss, endet mit dem Ausscheiden auch das Mandat. Also Mandat verhindert nicht den Aufhebungsvertrag. Auch darf das Mandat nicht genutzt werden um sich hier besserzustellen § 78. Wäre rechtswidriger Vorteil.
Erstellt am 11.06.2013 um 08:24 Uhr von Watschenbaum
bei euren "wilden Umstrukturierungen" habt ihr hoffentlich die §§ 111 ff BetrVG im Auge (Interessenausgleich, Sozialplan)
wenn ein AG mit Aufhebungsverträgen arbeitet, kann man ja erstmal vermuten, daß bisher keine ausreichenden Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen, somit müsste man den Kollegen auch noch nicht retten, er unterschreibt halt einfach diesen Aufhebungsvertrag nicht
wie die Chancen bei euch auf irgendetwas stehen kann man von außen kaum beurteilen,
wenn die genauen Umstände nicht bekannt sind
Erstellt am 11.06.2013 um 08:44 Uhr von gironimo
Wenn der Kollege für den BR interessant ist, wird er genügend Nerven haben, um keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Wenn er aber ansonsten die Kündigung fürchtet, könnte ihn eine Kandidatur retten, wenn es nicht gerade eine fristlose Kündigung wird.
Allerdings müsste der BR seinen Rücktritt beschließen (oder so viele BRs und Ersatz-BRs bis die erforderliche Zahl von BR-Mitgliedern nicht mehr erreicht wird. Dann müssen ja Neuwahlen eingeleitet werden.
Warum dadurch allerdings die Einarbeitungszeit verlängert oder verbessert werden kann, verstehe ich nicht ganz.
Erstellt am 11.06.2013 um 08:52 Uhr von Rattle
hallo,
für die neuen die dann möglicherweise in den BR kommen.
MFG