Abteilungs-Umzüge im Betrieb
In unserem Betrieb sollen mehrere Abteilungen die Etagen wechseln. Davon sind 80% aller Arbeitnehmer betroffen. Es wird zu einer zusätzlichen Belastung zur Arbeitszeit kommen. Nicht alle Abteilungsumzüge erscheinen uns sinnvoll. Welche Mitbestimmungsrechte hat der BR? Informiert wurden wir bisher.
Community-Antworten (3)
05.06.2013 um 20:30 Uhr
Die AN müssen nur ihrecArbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen. Sie sind keine Umzugskräfte.
06.06.2013 um 08:38 Uhr
Es ist die Entscheidung des AG umziehen zu lassen. Ihr habt eigentlich dabei nur die "allgemeinen" Aufgaben z.B. aus dem § 80 BetrVG und könnt/solltet auf die räumlichen Gegebenheiten achten (Arbeits- und Gesundheitsschutz, Ergonomie u.s.w.)
12.06.2013 um 07:20 Uhr
Besten Dank!
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