Erstellt am 05.06.2013 um 18:30 Uhr von mitleserinnenn
Die AN müssen nur ihrecArbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen. Sie sind keine Umzugskräfte.
Erstellt am 06.06.2013 um 06:38 Uhr von gironimo
Es ist die Entscheidung des AG umziehen zu lassen. Ihr habt eigentlich dabei nur die "allgemeinen" Aufgaben z.B. aus dem § 80 BetrVG und könnt/solltet auf die räumlichen Gegebenheiten achten (Arbeits- und Gesundheitsschutz, Ergonomie u.s.w.)
Erstellt am 12.06.2013 um 05:20 Uhr von Kollerer