Versetzung durch Unterstellung eines Vorgestzten ?
Hallo liebe Kollegen,
vielleicht könnt ihr mir den entscheidenden gedanklichen Anstoss geben.
Ein Mitarbeiter ist arbeitsvertraglich direkt dem Chef unterstellt, arbeitet soweit komplett selbstständig, die betriebliche Praxis wird auch entsprechend geführt. Nun hat der Chef eine neue Idee und setzt diesem Mitarbeiter einen Vorgesetzten vor was folglich gegen den Arbeitsvertrag verstößt.
Prinzipiell macht der Mitarbeiter künftig das gleiche mit Ausnahme das er es auf Weisung und nicht mehr selbstständig macht.
Liegt hier eine Versetzung nach §99 vor ?
Community-Antworten (1)
04.06.2013 um 13:33 Uhr
Das ist ein heißes Eisen...
arbeitet soweit komplett selbstständig
ist ziemlich weit gefasst, wenn man umgekehrt liest "direkt dem Chef unterstellt"... Insofern hat der AN bislang auch Weisung bezogen, halt vom Chef direkt....
Insofern stellt sich die Frage, was sich tatsächlich ändert.. Wenn der neue Vorgesetzte dem MA keine anderen Weisungen gibt, als die welche bislang dem Chef zugestanden haben, ändert sich im Sinne von §95 (3) tatsächlich nichts, also keine Versetzung.
Wenn hingegen die Entscheidungsbefugnis des AN auf den neuen Vorgesetzten übergegangen ist und der AN jetzt nur noch Ausführender ist, also quasi kleiner Handwerker, dann ist dass natürlich eine "erheblichen Änderung der Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist"...
Da wird Euch so keiner raten können, das müsst ihr schon selbst eruieren.
Im Zweifelsfalle kann der BR nach §101 BetrVG vorgehen: Behaupten, dass eine Versetzung vorliegt und dem Chef die Abstufung untersagen, ggf. das Verfahren nach §101 BetrVG einleiten.. Dann entscheidet ein Richter ob eine Versetzung vorliegt.
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