Rede Betriebsversammlung - Ärger , wenn Namen von Vorgestzten genannt wurden?
Hallo.. Ich bin kein BR, habe aber eine Rede auf einer Betriebsversammlung gehalten.. Kann ich Ärger bekommen, wenn ich namen von Vorgestzten genannt habe??
Community-Antworten (3)
27.09.2006 um 13:18 Uhr
Hallo Joker, ich denke das es auf den Zusammenhang ankommt in welchem die Namen genannt wurden. Wenn es eine Lobeshymne war, wird da wohl nichts zu befürchten sein.
27.09.2006 um 13:18 Uhr
der name ist erst einmal unschädlich. in welchen zusammenhang hast du sie denn genannt? könnte man daraus evtl. eine beleidigung ableiten?
27.09.2006 um 13:26 Uhr
Offiziell denke ich mal nicht, denn die Betriebsversammlung ist ja das Forum der Aussprache zwischen BR und Arbeitnehmerschaft und da sollte man schon frei reden können, aber wenn sich dadurch einer der Benannten auf den Schlips getreten fühlt, kann er das ja auch so machen, dass der Zusammenhang nicht, oder schwer nachweisbar ist. In dem Fall würde ich aber fix beim BR vorstellig werden.
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