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Rede Betriebsversammlung - Ärger , wenn Namen von Vorgestzten genannt wurden?

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Joker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.. Ich bin kein BR, habe aber eine Rede auf einer Betriebsversammlung gehalten.. Kann ich Ärger bekommen, wenn ich namen von Vorgestzten genannt habe??

2.04903

Community-Antworten (3)

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Werner

27.09.2006 um 13:18 Uhr

Hallo Joker, ich denke das es auf den Zusammenhang ankommt in welchem die Namen genannt wurden. Wenn es eine Lobeshymne war, wird da wohl nichts zu befürchten sein.

P
paula

27.09.2006 um 13:18 Uhr

der name ist erst einmal unschädlich. in welchen zusammenhang hast du sie denn genannt? könnte man daraus evtl. eine beleidigung ableiten?

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wölfchen

27.09.2006 um 13:26 Uhr

Offiziell denke ich mal nicht, denn die Betriebsversammlung ist ja das Forum der Aussprache zwischen BR und Arbeitnehmerschaft und da sollte man schon frei reden können, aber wenn sich dadurch einer der Benannten auf den Schlips getreten fühlt, kann er das ja auch so machen, dass der Zusammenhang nicht, oder schwer nachweisbar ist. In dem Fall würde ich aber fix beim BR vorstellig werden.

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