Erstellt am 27.09.2006 um 11:18 Uhr von Werner
Hallo Joker,
ich denke das es auf den Zusammenhang ankommt in welchem die Namen genannt wurden.
Wenn es eine Lobeshymne war, wird da wohl nichts zu befürchten sein.
Erstellt am 27.09.2006 um 11:18 Uhr von paula
der name ist erst einmal unschädlich. in welchen zusammenhang hast du sie denn genannt? könnte man daraus evtl. eine beleidigung ableiten?
Erstellt am 27.09.2006 um 11:26 Uhr von wölfchen
Offiziell denke ich mal nicht, denn die Betriebsversammlung ist ja das Forum der Aussprache zwischen BR und Arbeitnehmerschaft und da sollte man schon frei reden können, aber wenn sich dadurch einer der Benannten auf den Schlips getreten fühlt, kann er das ja auch so machen, dass der Zusammenhang nicht, oder schwer nachweisbar ist. In dem Fall würde ich aber fix beim BR vorstellig werden.