Erstellt am 31.05.2013 um 13:28 Uhr von Tanzbär
Die Wahl außerhalb des Regelzeitraums ist nur ein mal, dann wieder zurück zur Regel.
Also 4 Jahre +7/8 Monate.
Erstellt am 31.05.2013 um 14:12 Uhr von Charlys
Betriebsrat im Ursprungsbetrieb
Der Betriebsrat des fortbestehenden (Ursprungs-) Betriebes bleibt im Amt, wenn die betriebliche Identität des Ursprungsbetriebes erhalten bleibt. Die Identität des Ursprungsbetriebes bleibt in aller Regel nach einer Abspaltung bestehen.
http://www.arbeitnehmerkammer.de/publikationen/mitbestimmung.html?fileId=2846
Also, wieso 2 Neuwahlen??
Erstellt am 31.05.2013 um 14:20 Uhr von arkalus
Hallo Hammer,
wenn ihr jetzt neu wählt, finden die nächsten Betriebsratswahlen mit den übernächsten regulären wahlen anfang 2018 statt.
Grund:
Der neu gewählte Betriebsrat ist 2014 noch kein ganzes Jahr in Amt, und bleibt dieses dann bis 2018.
Siehe auch: BetrVG § 13 (3)