Im März 2014 würde bei uns regulär die nächste Betriebsratswahl anstehen.
Jetzt haben wir eine Betriebsabspaltung nach §613 a BGB.
Im September / Oktober 2013 werden wir jetzt für beide Unternehmen Betriebsratswahlen vorbereiten.
Meine Frage ist:
Müssen in beiden Unternehmen im September / Oktober 2017 die Wahlen stattfinden oder gilt für die beiden neuen Betriebsratsgremien eine Amtsperiode von 4 Jahren + 7 / 8 Monaten?

Mit freundlichen Grüßen