Erstellt am 10.05.2010 um 12:17 Uhr von Blumenkind
eine Amtsperiode dauert immer vier Jahre....
Erstellt am 10.05.2010 um 13:30 Uhr von Lotte
....im Regelfall.
Wenn der BR aufgrund § 13 (2) BetrVG zwischenzeitlich gewählt wurde und der Zeitraum zum nächsten regulären Wahlzeitraum weniger als 12 Monate beträgt, kann es schon mal 5 Jahre werden. Aber das ist dann die Ausnahme.
Erstellt am 10.05.2010 um 13:38 Uhr von träne
danke euch. Ich bin auch von vier Jahren ausgegangen. Wurde aber in letzter Zeit öffter mit der Info von 5 Jahren konfrontiert. Wollte mich halt vergewissern.
vielen Dank
träne