Hallo, wir haben folgenden Fall. Ein MA bekommt einen befristeten AV mit sachlichen GRund (2 Jahre auf Elternzeit). Danach befristet der AG den MA ohne sachlichen Grund für weitere 2 Jahre. Ist das eigentlich möglich, oder hat der MA automatisch einen unbefristeten AV.
Danke Euch für die schnellen Antworten!!