Erstellt am 29.05.2013 um 19:52 Uhr von Matze
Ich würde sagen: Ja.
Denn diese Geräte werden sicher nicht nur die Mobils ersetzen, sondern für zusätzliche Aufgaben genutzt, und damit auch neue Kontrollmöglichkeiten der Mitarbeiter eröffnet.
BetrVG §87 (6).
Erstellt am 30.05.2013 um 08:47 Uhr von gironimo
Ein weiterer Schritt zur Arbeitsverdichtung. Das solltet Ihr auf jedem Fall im Blick haben und bei den Verhandlungen über eine entsprechende Vereinbarung - neben den Überwachungsfragen - mit verhandeln.