Wahlvorstand verzögert die Wahl immer wieder
wir wollen einen Betriebsrat gründen und haben 46 Mitarbeiter Nun haben wir einen Wahlvorstand der wohl keine Ahnung von fristen hat. Deshalb folgende Frage zur Wahl im vereinfachtem Verfahren. Es hat im März eine Wahl des Wahlvorstandes stattgefunden. dort wurde der Wahlvorstand gewählt sonst nichts. Dann hat nach vier Wochen eine zweite Wahlversammlung stattgefunden auf der nur geredet wurde. Jetzt soll angeblich eine dritte Versammlung noch mal stattfinden und dann die Wahllisten ausgehängt werden und dann eine Woche später gewählt werden. Ist das so zulässig da ich gelesen haben, dass direkt nach der ersten Versammlung diese Schritte wie Wahllisten und Kandidaten hätten bestimmt werden müssen. Nicht das nachher jemand die Wahl wegen Formfehler anfechten kann
Community-Antworten (1)
28.05.2013 um 11:25 Uhr
@ Karlheinrich
Euer WV scheint überhaupt keine Ahnung zu haben ... die Wahl ist anfechtbar!
Bereits in der ERSTEN Wahlversammlung hätte das Wahlausschreiben erlassen werden müssen etc. pp.
Google mal: Leitfaden Betriebsratswahl - Vereinfachtes Wahlverfahren DGB
Da ist der Ablauf ab Seite 42 bis in´s letzte Detail beschrieben.
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