Hallo zusammen?
Hat ein AN der einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat (war in dieser Zeit Ca. 6 Monate beschäftigt) und nach 1 Monat Arbeitslosigkeit wieder befristet mit 6 Monate Probezeit eingestellt wurde und jetzt im 5 Monat gekündigt wird den allg. Kündigungsschutz? Oder zählt jede Beschäftigung für sich selbst? Bei der Betriebszugehörigkeit gibt es solche regeln wo kleine Unterbrechungen keine Auswirkungen haben gibt es so was im kschg ?
Vielen dank für die antworten!