Erstellt am 10.02.2010 um 05:46 Uhr von DerAlteHeini
jürgenhamacher
Die Wahl in den Betriebsrat ändert nichts an dem befristeten Arbeitsverhältnis.
Du hast den besonderen Kündigungsschutz für BR Mitglieder in der Zeit ,in dem das befristete Arbeitsverhältnis besteht. Die Befristung läuft ganz normal aus und das Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunk.