Erstellt am 01.06.2013 um 01:26 Uhr von Freigeist
Paragraf 80 Absatz 1: Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden.
Ja, der BR KANN in allen Gremien vertreten sein, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, müsste im Zweifel- und Einzelfall nach § 87 Mitbestimmung begründet sein.
Erfahrung direkt habe ich nur marginal. Das Vorschlagswesen wurde eingeführt, genutzt wird es nur von den wenigsten (> 2%)
Vorschlag: http://www.br-wiki.de/Muster-Betriebsvereinbarung:_Betriebliches_Vorschlagswesen_%282%29