Erstellt am 22.05.2013 um 18:15 Uhr von mitleserinnenn
Eigene Liste erstellen und Unterschriften sammeln und abgeben. Den BR einmal auvhbauf § 119 hinweisen undcsagen siecwollen ihn doch wohl nicht hindern sein passives Wahlrecht wahrzunehmen. Ob Fridten abgelaufen sind sollte ein ehemaliges BRM ja kennen
Erstellt am 22.05.2013 um 20:07 Uhr von Snooker
@simajuki
Auch wenn ich den Hinweis auf § 119 BetrVG wegen einer Aussage der zwei Strategen für zu hoch gehalten halte gebe ich @mitleserinnen recht. Mach eine eigene Liste auf. Die Mehrheit hat Dich Aufgefordert zu kandidieren, was kümmern Dich dan die Stimmen der zwei.
Erstellt am 26.05.2013 um 18:12 Uhr von Moorwik
Hallo simajuki,
zwar kenne ich den Grund für deinen Rücktritt aus dem Betriebsrat nicht, aber ich vermute mal, dass das Verhalten Eures Vorsitzenden und des Stellvertreters damit zu tun hat.
Aber unabhängig davon:
1. Eine Wahlvorschlagsliste kann in dem Sinne nicht "Voll" sein. Es gibt keine Begrenzung der Liste. Natürlich kann es sein, dass man Dir keinen "sicheren" Platz mehr anbieten will.
2. Die Frist zur Aufnahme auf eine Liste ist i.d.R. vorbei, wenn bereits Stützunterschriften für diese Liste gesammelt worden. Aber selbst dann lässt sich eine Liste wieder öffnen. Allerdings muß man dann mit dem Sammeln der Stützunterschriften von Neuem beginnen.
3. Wenn die Wahlausschreibung bei Euch im Betrieb noch kürzer als 14 Tage aushängt, stelle Deine eigene Liste auf und sammle Dir Stützunterschriften. Du brauchst mindestens 5% der Wähler als Stützunterschriften.
Der späteste Termin der Abgabe Deiner Liste muß auch in der Wahlauschreibung stehen. Als Regel gid auf jeden Fall 14 Tage nach Datum der Wahlausschreibung.
Wenn die 14 Tage durch sind, hast Du für diese Wahlperiode Pech.