Erstellt am 19.05.2013 um 08:34 Uhr von gironimo
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer (ArbZG)
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Ausnahmeregelungen gibt es zwar auch (je nach Tätigkeit usw); geht man vom Normalfall aus, dürften bei Deinem Vertrag 8 Std. im Schnitt schwer erfüllbar sein. Habt Ihr einen Betriebsrat im Betrieb? Wenn ja, würde ich den einmal ansprechen. Ansonsten - wenn der Arbeitgeber nicht einsichtig ist - solltest Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Erstellt am 19.05.2013 um 09:27 Uhr von Charlys
..Nun weiß ich nicht, wie ich am besten ohne Gehaltsverlust aus dieser Sache rauskomme.
Ohne Gehaltsverlust: Gar nicht!
Mir stellt sich auch die frage, ob ein solcher Vertrag eigentlich Rechtens ist.
Nein, er ist so nicht rechtens. Er erstößt gegen das ArbZG und der AG begeht stete Verstöße welche ihn teuer kommen, kommen können. Denn es drohen deutliche Ordnungsgelder.
Also, Vertrag abändern auf max 48 Std/Woche! Doch auch hier sollte man stets an die Gesundheit denken. Denn ein Körper vergist nicht
Erstellt am 19.05.2013 um 10:32 Uhr von Watschenbaum
da muß man sich diese Klausel im Arbeitsvertrag schon wörtlich anschauen, um festzustellen, ob sie zulässig wäre oder nicht
zudem wäre auch noch interessant, ob ein Tarifvertrag zum Tragen käme
daß im Durchschnitt (auch bei tarifvertraglichen Ausnahmen laut § 7 ArbZG) nicht mehr als 48 Std/Woche über einen bestimmten Zeitraum herauskommen dürfen, heißt nicht, daß man wöchentlich grundsätzlich nicht mehr als 48 Std arbeiten dürfte/müsste
Erstellt am 19.05.2013 um 13:51 Uhr von Charlys
Watschenbaum
ein ArbV mit einer wöchentl. Arbeitzeit (regel) von 50 Std. kann nie mit dem ArbZG konform sein. Denn hier helfen auch die möglichen Überschreitungen und Ausgleich in einer gewissen Zeit lt. ArbZG nicht, denn es sind ja stets 50 Std.
Erstellt am 19.05.2013 um 14:02 Uhr von Watschenbaum
Charlys, kennst du den Unterschied zwischen einem wörtlichen Zitat und einer sinngemäßen Wiedergabe des Inhalts einer Klausel durch einen arbeitsrechtlich Ungeübten ?
wir brauchen doch nicht darüber diskutieren, daß regelmässig 50 Std/Woche unzulässig wäre
wir brauchen eigentlich über diese Klausel gar nicht diskutieren, solange wir nicht wissen, was dört --wörtlich-- vereinbart wurde
Erstellt am 19.05.2013 um 15:18 Uhr von Kölner
@charlys
Ich kann Dir nur Raten, ein wenig mehr auf so erfahrene TE wie Watschenbaum zu hören, dann passieren Dir auch nicht so Stock- und Deutungsfehler.