Erstellt am 17.05.2013 um 21:22 Uhr von chappi
Hallo,
grundsätzlich ja, wenn du am Wahltag mind. 6 Monate im Betrieb bist. Ob das Ganze aber sinnvoll ist und einer potentiellen Entfristung, wenn gewüscht, förderlich ist, können wir von hieraus aber sicher nicht beurteilen.
Zu beachten ist nur das dein Amt dann für Dich mit Vertragsende endet. Durch das BR-Amt alleine entsteht grundsätzlich erst mal kein weiterer Anspruch auf eine Entfristung.
Gruß Michael
Erstellt am 21.05.2013 um 09:49 Uhr von Rapper
chappi,
dass ist so nicht ganz richtig.
Es gibt ein Urteil vom ArG in München dazu:
"Das Arbeitsgericht München hat mit Urteil vom 08.10.2010, AZ 24 Ca 861/10 (rechtskräftig), nun den Schutz der Betriebsratsmitglieder mit befristetem Arbeitsvertrag nun erheblich gestärkt. Werden sie in den Betriebsrat gewählt, so darf ihr Amt nicht durch die ablaufende Befristung enden: sie müssen entfristet werden."
Den Hintergrund kann man in diesem Urteil nachlesen.
Sicherlich war bzw. ist es bisher immer so gelaufen. Aber mit der Zeit ändert sich auch mal was zu Gunsten der befristeten ANs.
Erstellt am 21.05.2013 um 10:28 Uhr von Hoppel
BAG, 5. 12. 2012 - 7 AZR 698/11
"Die nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Befristung."