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Neuwhlen eines BR

C
Corleone
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe mal eine Frage? Wenn man jetzt den BR auflösen würde und damit Neuwahlen durchführt. Würde dies bedeuten das der neu gewählte BR 1 Jahr im Amt ist und dann 2014 nochmal gewählt werden würde? Danke für eure Antworten

1.20903

Community-Antworten (3)

N
Nürnberger

17.05.2013 um 19:29 Uhr

Ja - so ist es bei uns auch!

W
Watschenbaum

17.05.2013 um 19:42 Uhr

das ist die Frage

vor April 2013 werdet ihr wohl organisatorisch kaum eine Wahl hinbekommen, wenn heute schon der 17. Mai ist

und dann müsste 2014 nicht nochmals gewählt werden

G
gironimo

18.05.2013 um 11:51 Uhr

siehe auch § 13 Abs. 3 BetrVG: (...) Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

also dann nicht 2014 sondern erst wieder 2018

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