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Teilnahme wie vieler BR Mitglieder an einem Prozess den der BR führt

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, der AG möchte nur einem Betriebsratsmitglied gestatten zu einem Arbeitsgerichtsprozess zu gehen, der vom Betriebsrat geführt wird. Also nicht zu einem prozess den ein Mitarbeiter führt etc.

Wir nähern und Ferienzeiten-also Urlaub etc. und würden gerne 2 schicken-neben dem Vorsitzenden noch einen weiteren-aber Arbeitgeber weigert sich dann das als Arbeitszeit zu vergüten.

Wie ist die Lage?? Gibts Beispiele? Danke vorab und Grüsse von den Betriebsratten

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Community-Antworten (10)

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mitleserinnenn

16.05.2013 um 15:08 Uhr

Sofern die BRM nicht geladen werden, kann der AG so handeln. Denn der BRV vertritt den BR nach außen

R
rkoch

16.05.2013 um 17:12 Uhr

Zur Erklärung §37 (2) BetrVG: Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Die Teilnahme des zum Prozess ** geladenen ** BRM (i.d.R. des BRV) ist erforderlich, er ist deshalb freizustellen.

Für alle anderen BRM ist die Teilnahme an diesem Prozess nicht erforderlich, es sei denn, ihre Anwesenheit ist aus sachlichen Gründen erforderlich. Wäre das allerdings der Fall, müssten sie im Beschlussantrag explizit mit Begründung erwähnt werden und dann würde das Gericht sie entsprechend einladen.

T
twister

16.05.2013 um 19:36 Uhr

ich würde schon zu zweit da antanzen, einer bleibt draußen sitzen und kann bei Bedarf als Zeuge genannt werden wenn es z.b darum geht ob Beschlüsse richtig und Ordnungsgemäß gefasst wurden, die frage kann übrigens immer mal wieder kommen, und wird auch oft vom AG in Frage gestellt um mal Eben den ganzen Ablauf in Frage zu stellen.... dann sollte man vorbereitet sein und nicht da stehen und sagen müssen....da müssen wir noch mal kommen, ich hab kein Zeugen dabei. Im Einigungsstellen Verfahren sollte dann eigentlich immer der komplette BR da hin gehen, klar oder.....

M
Mainpower

16.05.2013 um 20:00 Uhr

Hallo @twister, der zweite Mann geht dann aber auf eigene Kosten zur Verhandlung. Würdest Du das machen?? Urlaub nehmen, falls er genemigt wird oder Plus, - Minus Stunden auf/abbauen. So pauschal wie Du das geschrieben hast geht das nicht. Siehe die vorhergehenden Antworten.

M
mitleserinnenn

16.05.2013 um 20:58 Uhr

Wenn das ArbG Zeugen bedarf, werden diese geladen. Ggf auch für den nächsten Verhandlungstag. Also, auch dieses ist kein Grund, dass der AG wegen Mandatsaufgaben das Fernbleiben von der Arbeit/Arbeitspflicht akzeptieren muss. Fazit, Freizeitvergnügen.

T
Tobistef

17.05.2013 um 02:27 Uhr

Leute, wo steht ihr denn, natürlich kann es sogar notwendig sein, dass der gesamte BR anwesend ist, aber es ist immer auf den Einzelfall anzuwenden. Nr1. Es kommt doch erst zur Güteverhandlung. Nr. 2 1 Instanz Nr. 3 2 Instanz. Was also wird verhandelt, danach richtet sich auch die BR. Es ist also auch möglich eine BR-Sitzung im Gerichtsgebäude zu tätigen um einen Beschluss zu machen. Es ist immer auf den Fall beruhende Einzelfallentscheidung!!

Gruss Tobistef

L
Lexipedia

17.05.2013 um 09:16 Uhr

@Tobistef Da lehnst du dich aber gewaltig aus dem Fenster und wirst auf die Sch.. fallen!

Wo willst du im Gericht eine BR-Sitzung machen? Wie oben schon geschrieben, nur der Vorsitzende (oder als Vertretung der Stellvertreter) mehr nicht auf Firmenkosten. Für alle anderen ist es Privatvergnügen!

Außerdem wenn die BRMs als Zeugen geladen sind werden sie direkt zu beginn aus dem Saal gewiesen! Bis auf dem BRV.

T
twister

17.05.2013 um 17:38 Uhr

also eine guter Anwalt wird den Braten im Bezug auf ein evt. Zeitspiel des Arbeitgebers riechen und der Zeuge damit schon im Vorfeld mit dem Antrag ans Gericht erwähnt. Wenn die Ladung kommt und dieser Zeuge dort mit aufgeführt ist, sollte das wohl kein Thema sein. Er ist kein Zuhörer!

P
polybär

17.05.2013 um 22:56 Uhr

@betriebsratten, wenns gar nicht geht, ich habe noch geug Plätze für Pflegekräfte frei !!!! TV+Weihnachtsgeld ist vorhanden, Hamburg ist nee schöne Stadt die auch Ex Betriebsräten was zu bieten hat. Deine Tennissocken darst du gerne tragen.

S
Snooker

17.05.2013 um 23:18 Uhr

@Polybär Ne klar, und wo bleibste dann so lange mit deiner Mithnigthlady auf Deinem "Nachtspeicher" ?

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