Erstellt am 03.03.2007 um 07:40 Uhr von Dudde
§ 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
(2) Wird der Betriebsrat aufgelöst, so setzt das Arbeitsgericht unverzüglich einen Wahlvorstand für die Neuwahl ein. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
(3) Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen. Handelt der Arbeitgeber der ihm durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegten Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er auf Antrag vom Arbeitsgericht wegen einer jeden Zuwiderhandlung nach vorheriger Androhung zu einem Ordnungsgeld zu verurteilen. Führt der Arbeitgeber die ihm durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegte Handlung nicht durch, so ist auf Antrag vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Antragsberechtigt sind der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Das Höchstmaß des Ordnungsgeldes und Zwangsgeldes beträgt 10.000 Euro.
Gruss Dudde
Erstellt am 03.03.2007 um 09:33 Uhr von Kölner
@pvmann
Vielleicht handeln die Kollegen vom BR ja genau richtig...??
Erstellt am 03.03.2007 um 10:34 Uhr von sphinx
@ pvmann
du bist aufgeregt und empört...
okay...
Hattet ihr schon mal eine Betriebsversammlung...bzw. wann ist die nächste geplant?
...Da darf und sollte man soetwas ansprechen.....
Hast du schon mal versucht, in einer BR -Sprechstunde Antworten auf deine Eindrücke und Fragen zu bekommen?
LG
Erstellt am 03.03.2007 um 10:44 Uhr von Fayence
"heute habe ich nun erfahren wer die stimmen ausgezählt hat. natürlich die leute die jetzt im BR sind."
pvmann,
schwerer Vorwurf in Richtung "Wahlbetrug"!! Die Stimmauszählung im Anschluss an die Wahl musste durch den Wahlvorstand öffentlich erfolgen und jeder AN hatte das Recht, bei der Stimmauszählung anwesend zu sein.
Wie war das denn bei Euch?
Erstellt am 03.03.2007 um 14:53 Uhr von pvmann
@sphinx
eine betriebsversammlung soll jetzt anfang märz sein. aber ein genauer termin ist mir nicht bekannt. auf nachfragen habe ich auch keine genaue antwort erhalten.
ich habe mit einigen 2 kollegen vom BR gesprochen was das soll und so. als antwort bekam ich zu hören das keiner im BR den mut hat etwas zu machen.
einer vom BR hat mir sogar gestanden das er nur BR macht weil er nicht gekündigt werden kann.
Erstellt am 03.03.2007 um 14:59 Uhr von pvmann
@ Dudde
zu 2) wird nach rücktritt eines BR der wahlvorstand ausschließlich von einem arbeitsgericht eingesetzt?
denn der jetztzige BR ist vor etwa 1,5 jahren zurück getreten und hat sich dann vor einem jahr wieder neu "wählen" lassen. das der wahlvorstand vom arbeitsgericht bestimmt wurde ist mir nicht bekannt. so wie ich das weiß war der wahlvorstand der jetzige BR bzw leute die denen nahe standen. was jetzt aber auch vorbei ist.
Erstellt am 03.03.2007 um 15:04 Uhr von pvmann
@ Fayence
bei der stimmenauszählung war keiner dabei. das wurde hinter verschlossenen türen gemacht. da wußte ich nicht das ich ein recht hatte dabei zu sein. das ist jetzt aber anders. dank dir.
damals war mir nichtmal richtig bekannt wer wahlvorstand war. heute weiß ich es genau und ich frage mich wie die dazu gekommen sind.
Erstellt am 03.03.2007 um 15:46 Uhr von Fayence
"bei der stimmenauszählung war keiner dabei. das wurde hinter verschlossenen türen gemacht."
pvmann,
es MUSS doch ein Wahlausschreiben gegeben haben, in welchem Ort, Tag und Zeit der ÖFFENTLICHEN Stimmauszählung angegeben wurde.
Nach welchem Wahlverfahren wurde bei Euch gewählt oder wie viele Betriebsratsmitglieder waren zu wählen?
Erstellt am 03.03.2007 um 15:57 Uhr von pvmann
@ Fayence
es wurden 5 leute gewählt. ein wahlauschreiben gabe es. da stand aber nur drin von wann bis wann man wählen durfte, wer sich zur wahl aufgestellt hat und wo der wahlort war. mehr nicht. nach der wahl wurde das ergebnis per zettel am schwarzen brett bekannt gegeben.
Erstellt am 03.03.2007 um 16:23 Uhr von Kölner
@pvmann
Dann solltest Du bis in 3 Jahren warten und im Vorfeld mal das Gesetz aufmerksam lesen...
Erstellt am 03.03.2007 um 16:57 Uhr von Fayence
Kölner,
es mag durchaus sein, dass ich hier Flöhe husten höre...
pvmann,
im Wahlausschreiben können die KandidatInnen überhaupt noch nicht benannt worden sein, Du scheinst da etwas zu verwechseln!
Der Wahlvorstand muss 3 Informationen bekannt gegeben/ausgehängt haben:
1. Wahlausschreiben
    "Ein Abdruck des Wahlausschreibens ist vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tage der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand
    auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten."
2. Bekanntgabe der Vorschlagslisten/KandidatInnen
    Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise bekannt zu machen wie das
    Wahlausschreiben
3. Bekanntgabe Wahlergebnis
    Sobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben
Erstellt am 03.03.2007 um 17:15 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
ich bin eher der Meinung, dass deine "imaginären" Flöhe pumperlgesund sind.....
@pvmann,
ich will dir nicht zu nahe treten, aber wieso bist du dir so sicher, dass das Wahlausschreiben nicht völlig korrekt war?
Du befasst dich doch erst mit dem Thema Betriebsrat, seitdem dein Kollege Probleme hat und nicht die Hilfe vom BR erhält, die er erwartet?
Alle hier, die dir versuchen zu helfen, wissen den Hintergrund der Schwierigkeiten nicht.....
Vorschlag meinerseits:
Der problembeladene Kollege soll doch mal das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen....
"......wir alle wundern uns wer die leute vom BR gewählt hat....."
Eure Belegschaft!
Erstellt am 03.03.2007 um 17:18 Uhr von pvmann
gut,
jetzt bin ich um einiges schlauer und ich danke euch allen sehr für eure antworten. ich weiß nun worauf ich in zukunft achten muss wenn eine BRwahl ansteht. für mich war damals das erste mal. aber mir/uns ist noch lange nicht geholfen um den BR der jetzt da ist und mehr gegen uns als für uns arbeitet abzusetzen. ich glaube nicht das wir noch 3 jahre warten können. es muß ja eine rechtliche handhabe geben den BR abzusetzen und einen neuen zu wählen. was ist mit einem mißtrauensantrag?
Erstellt am 03.03.2007 um 17:26 Uhr von Mona-Lisa
@pvmann,
Betriebsverfassungsgesetz:
§ 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
Die Frage wäre jetzt nur, ob euer Problem eine "grobe Pflichtverletzung" wäre.....
Erstellt am 03.03.2007 um 17:30 Uhr von Kölner
@Fayence
Eben...!
@pvmann
Ein BR , der von niemandem gewählt wurde...
*Alarmglockensindbeimiranweileskeinergewesenseinwill-Huch!-soetwasglaubeichseltenst*
Erstellt am 03.03.2007 um 17:39 Uhr von pvmann
@ Mona-Lisa
ich kann dir versichern das der BR nicht die interessen der AN vertritt. es geht den leuten vom BR nur darum gut beim chef da zu stehen und schleimpunkte zu sammeln. damit erhoffen die sich ihren eigenen vorteil. den sie ja auch offensichtlich haben.
du hast recht wenn du sagst das ich mich erst mit dem BR befasse seitdem mein kolege versucht wird vom BR rausgehauen zu werden. wobei meine kretik gegen den BR besteht seit dem ich in der Fa. bin.
wenn wir zB in der mittagspause sind und das thema BR aufkommt fragen sich immer alle wer den BR gewählt hat. den keiner mag die leute und keiner fühlt sich von ihnen vertreten.
dazu fällt mir auch ein das keiner vom BR mit uns mittagspause macht. die machen alle ihre pause am arbeitsplatz und nicht im pausenraum.
ein weiteres großes problem was wir in der Fa. haben ist das thema überstunden. unsere Fa. ist personäl unterbesetzt und wir müßen seit monaten überstunden machen. teilweise 10 bis 13 stunden am tag arbeiten. oft auch am samstag. ohne überstundenzuschlag oder so. wer viele von uns können nicht mal in den urlaub gehen. und der BR???? der sagt nichts und tut auch nichts. überstunden und samstagdienste müßen vom BR genemigt werden. aber der chef fragt nicht mal beim BR ob er überstunden oder samstagsdienste genemigt. erst seit dem wir wissen das der BR zustimmen muss wird mit dem BR rücksprache gehalten. die überstunden und samstagsdienste wurden aber bisher immer vom BR auch gegen unseren willen genemigt.
Erstellt am 03.03.2007 um 17:58 Uhr von pvmann
mag ja sein das ihr das nicht glaubt. das heißt aber noch lange nicht das es nicht war ist. ich muss aber zugeben das ich vll auch meine probleme hätte das zu glauben. anfangs konnte ich mir das auch nicht vorstellen das der BR die wahl zu seinen gunsten getürkt hat. bis ich dann mal einige fragen gestellt habe. jetzt sieht es für mich wirklich nach einer manipulation bei der wahl aus. was aber nicht heißt das meine annahme richtig ist. denn ich kann nichts beweisen.