Unser Standort möchte einen Betriebsrat gründen. An dem Standort arbeiten neben den Kollegen einer GmbH auch Kollegen der Holding (AG Firmensitz an anderem Ort) und in andere Firmen ausgelagerte Abteilungen. Sind alle bei der Wahl eines Wahlvorstandes bzw. dann später beid er Wahl eines Betriebsrats wahlberechtigt oder begeht man einen Formfehler wenn diese an der Wahl teilnehmen?