Erstellt am 02.05.2013 um 10:45 Uhr von Kölner
@blümle
Was sagt denn der TV?
Ansonsten kann man auch einfach mal mit dem AG reden. Manchmal hat er für Menschen, sich binden ja genug Mitleid, äh Mitgift zu bieten und gewährt einen Tag...
Erstellt am 02.05.2013 um 10:58 Uhr von bümle
der TV sagt es gibt keinen Sonerurlaub. Reden ist Zwecklos, da die Kollegin nur einen befristeten Vertrag hat, dieser läut im Dez aus
Erstellt am 02.05.2013 um 11:29 Uhr von Watschenbaum
Nach näherer Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es anerkanntes Recht, dass der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechtes verpflichtet sein kann, auch auf die persönlichen Belange des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Vorliegend ergab sich jedenfalls ein persönliches Leistungshindernis des Klägers im Sinne des § 616 BGB. Die eigene Hochzeit (des Arbeitnehmers) ist ein besonderes Familienereignis und begründet ein persönliches Leistungshindernis im Sinne des Gesetzes
LArbG Mainz
21.09.2010
Aktenzeichen
3 Sa 265/10
was sagt der Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag darüber, daß der 616 BGB abbedungen wurde ?
vermutlich steht im TV nicht ausdrücklich drin, daß bei eigener Eheschließung kein bezahltes frei gewährt werden soll, sondern die Eheschließung ist eben einfach nicht erwähnt bei einer Aufzählung von Ereignissen, die "Sonderurlaub" auslösen sollen
die genaue Formulierung der entsprechenden Klauseln wäre schon wichtig
Erstellt am 02.05.2013 um 14:26 Uhr von rkoch
> die genaue Formulierung der entsprechenden Klauseln wäre schon wichtig
Am Ende wäre es wohl eher wieder unwichtig...
Reden wir doch Tacheles:
1. Der AG will keinen Sonderurlaub gewähren. Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es schließlich nicht. Wenn weder TV noch AV einen solchen "zusätzlich" vorsehen, gibt es schlicht keinen. Nur, wie gesagt, §616 BGB erlaubt einem AN das Fernbleiben von der Arbeit wegen eines "in seiner Person liegenden Grundes, für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit".
2. Wenn die AN in Vertrauen auf §616 BGB die Zeit der Hochzeit (und nur die!, auf keinen Fall etwa eine anschließende Feier!) ohne Erlaubnis des AG frei nimmt, wird der AG davon auch nicht beglückt sein.
3. Wenn der AG sein Gesicht nicht verlieren will kann er nur mit Kündigung reagieren (wie im Urteil)
4. Der folgenden Rechtsstreit kann ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Resümee: Das will sich die ANin nicht antun, oder? Hochzeit soll doch ein Tag der Freude sein, und nicht der Anfang vom Ende.....
Ergo: Sie nimmt normal Urlaub und alles ist gut. Da sie die Wartezeit erfüllt, hat sie ja auf jeden Fall von Anfang an vollen Urlaubsanspruch, da sollte DAS nicht das Problem sein, und Urlaub verweigern bei eigener Hochzeit des AN, DAS traut sich IMHO doch kein AG...
Kleines EDIT: BTW: Auch der BR kann da nix machen, außer den AG anbetteln...
Erstellt am 02.05.2013 um 15:42 Uhr von gironimo
Naja - der BR kann schon darauf drängen - nicht immer nur betteln - dass die zum Wohle der AN geltenden Gesetze angewandt werden (ich sehe da auch den berühmten Hinderungsgrund nach § 616 BGB).
Aber auf jedem Fall würde ich auch einmal Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen und nach dem Sachverhalt der tariflichen Regelung fragen.
Erstellt am 02.05.2013 um 16:17 Uhr von blackjack
Handelt es sich um eine kirchlichen Eheschließung, wäre es ein Verstoß gegen Art. 4 Absatz II GG.
Erstellt am 02.05.2013 um 17:27 Uhr von Raier
"LArbG Mainz
21.09.2010
Aktenzeichen
3 Sa 265/10"
Schönes Urteil, hier aber wohl eher nicht einschlägig. Ging es doch damals um einen Fernfahrer der mit seinem LKW in Frankreich war und in Anbetracht seiner anstehenden Hochzeit nicht mehr warten konnte bis sein Arbeitgeber ihm mitteilt ob und wann er noch etwas Feldsalat laden soll.
Erstellt am 02.05.2013 um 17:42 Uhr von Watschenbaum
die allgemeingültigen einschlägigen Aussagen wurden von mir zitiert,
als Quelle wurde diese Urteil angegeben
niemand behauptet, daß der Rest hier großartig interessiert
irgendwann bist du soweit, aus Urteilen das Relevante herauszufiltern, das bei einem Problem helfen könnte, ohne am entschiedenen Einzelfall kleben zu bleiben, Raier, oder auch nicht, is mir auch wurscht ,-))
rKoch hats ganz gut erkannt : der AN wird hier kaum das große Faß aufmachen
solange er überhaupt frei bekommt
Erstellt am 03.05.2013 um 07:48 Uhr von rkoch
@gironimo
Das "drängen" ist bei mir "betteln"... Aus Erfahrung kann ich sagen, das AG in eher kleineren Betrieben auf "drängen" mit Abwehrhaltung reagieren... Das verschlimmert das ganze noch. Natürlich ist "betteln" übertrieben... und soll den weiten Bereich von echtem "Flehen" bis "sachlich Diskutieren" abdecken :D
Erstellt am 03.05.2013 um 11:07 Uhr von Raier
@Watschenbaum:
Dunning-Kruger?
Erstellt am 03.05.2013 um 11:32 Uhr von Watschenbaum
nein, Raier, soweit würde ich in deinem Fall noch nicht gehen,
Anzeichen von beginnender Vermessensheitsverzerrung halte ich aber für möglich