Befristeter AN möchte BR gründen
Hallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit ca. 400 Beschäftigten, in dem bislang sehr erfolgreich die GL einer Gründung eines BR im Wege stand. Mittlerweile gab es aber schon genehmigte Infoveranstaltungen der IG Bau. Eine Vielzahl der Kollegen wünscht sich einen BR, traut sich aber nicht wirklich etwas in diese Richtung zu tun. Wir sind mindestens 3 Kollegen, die die Mauern durchbrechen wollen um aktiv einen BR zu gründen. Wir sind erst gerade in den Anfängen uns durch den Dschungel der BR Rechte und Pflichten zu kämpfen. Eine signifikante Frage stellt uns aber: ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Juli 2014... Mit welchen Konsequenzen bzw. Schwierigkeiten muss ich persönlich rechen und mit welchen Schwierigkeiten muss eventuell dann der neue BR rechnen wenn ich deren BR Vorgestzte werde???
Community-Antworten (8)
01.05.2013 um 23:48 Uhr
erstmal solltest du in Erwägung ziehen, daß dein befristeter Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt endet, auch, oder gerade, weil du BR bist
das Gremium hat dabei keine Schwierigkeiten, ein Ersatzmitglied rückt nach und ein neuer Vorsitzender wird gewählt
zu den Möglichkeiten, eine Verlängerung der Befristung bzw. eine Entfristung auch gegen den Willen des AG gerichtlich durchzusetzen, wird sicher der eine oder andere hier noch etwas sagen, befürchte ich -))
verlassen solltest du dich aber nicht darauf, daß dies so einfach klappt
02.05.2013 um 00:07 Uhr
Rechte hast Du viele nur durchsetzen müsst Du sie am Ende ganz allein. Nur ein persönlicher Tipp: lass es sein. Solange Du nur befristet bist ist das Risiko für Dich viel zu groß, dass Du am Ende Deiner Befristung Arbeitslos bist.
02.05.2013 um 00:52 Uhr
Hallo scary,
schließe mich Erdenbürger an. Außerdem: Es gibt keinen BR-Vorgesetzten, es gibt einen Vorsitzenden. Das ist das BR_Mitglied, dass den BR gegenüber der Geschäftsleitung vertritt; nicht weniger, aber auch nicht mehr.
02.05.2013 um 08:28 Uhr
Hallo scary, sollte die GL schon wissen, dass Du einer von denjenigen bist, die einen BR gründen wollen, kannst Du es vielleicht auch nur noch falsch machen. Wenn Du es nicht machst, erinnern sie sich nächstes Jahr vielleicht und entfristen nicht. Oder Du machst es und sie versuchen Dich mit guten Chancen am Ende der Befristung loszuwerden.
Letztendlich musst Du selbst abschätzen, wie die Situation vor Ort ist. LG Lotte
02.05.2013 um 08:32 Uhr
wenn die igbau schon da war, warum kümmern die sich nicht?
02.05.2013 um 11:31 Uhr
Ich kann mich der Meinung von erdenbürger nicht anschließen. Zwar mag die Rechtsprechung hinsichtlch einer Entfristung bei BR-Mitgliedern noch diverse offene und unabwägbare Optionen aufweisen - versuchen sollte man es dennoch.
Inzwischen kenne ich auch Fälle, wo eine derartige Entfristung ganz ohne Gericht schon durchgeführt wurde.
Darum aus meiner Sicht - nur Mut! Mehr als das der Vertrag endet, kann ja nicht passieren und bis Juli 2014 ist eine relativ lange Zeit.
Sicher kann Euch die Gewerkschaft bei den ersten Schritten auch weiterhin unterstützen.
02.05.2013 um 12:18 Uhr
BTW: Ein Detail am Rande:
Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies ausdrücklich einzelvertraglich oder tairfvertraglich vereinbart ist (§15 (3) TzBfG). Ein befr. AN, für den das nicht gilt, hätte quasi sogar einen höheren bzw. ggf. längeren "Kündigungsschutz", als ein AN der eine Wahl des BR einleitet. Falls er nicht mit Übernahme rechnen könnte, wäre dieser AN gar ein idealer BR-Wahl-Anstosser, hätte er doch nichts weiteres zu befürchten, als was ohnehin passieren würde... :-)
02.05.2013 um 12:40 Uhr
praktisch gesehen ist mir noch nie ein "normaler" befristeter Vertrag untergekommen, in dem keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit zusätzlich vereinbart wäre
mit Ausnahme mancher Verträge von Zeitungszustellern, die den AN, wenn er nach einiger Zeit merkt, was er sich angetan hat, daran hindern wollen, die Brocken wieder hinzuwerfen
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