Hallo,

unser AG möchte mittels Zusatzvereinbarungen Dinge vertraglich regeln, welche aus seiner Sicht schon sehr lange im Betrieb so gehandhabt werden. Nur eben noch nicht verschriftlicht wurden...

Im Speziellen handelt es sich um die unbezahlte Freistellung bei Erkrankung des Kindes. Dort bezahlt nicht die Firma die Freistellung, sondern gleich die Krankenkasse (da aber eben nur 70% des Gehaltes). Diese - schon seeeeehr lange (O-Ton AG) - bestehende innerbetriebliche Regelung soll jetzt vertraglich nachvereinbart werden.

Jetzt die Frage: Kann von einer betrieblichen Übung gesprochen werden, wenn diese Regelung den Mitarbeitern gar nicht bekannt ist?

viele Grüße